Mutterschutz und Frühkarenz
Zum Schutz des ungeborenen Kindes sowie der werdenden Mutter gelten in Österreich umfassende Bestimmungen und Regelungen in der Arbeitswelt: Mutterschutz und Frühkarenz. Aber wie lange dauert der Mutterschutz in Österreich und welche Gründe gibt es für Frühkarenz? Erfahren Sie alles Wichtige zu den Themen Mutterschutz, Frühkarenz und vorzeitiger Mutterschutz sowie Wochengeld.
Das Wichtigste im Überblick
- Wie lange ist der Mutterschutz? Der Mutterschutz dauert in der Regel acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitt verlängert sich die Zeit nach der Geburt auf zwölf Wochen.
- Vorzeitiger Mutterschutz in Österreich: Eine vorzeitige Freistellung von der Arbeit für Schwangere wird als Frühkarenz bezeichnet und ist möglich, wenn ärztlich bestätigt wird, dass eine Gefahr für die Gesundheit der werdenden Mutter oder des Kindes besteht.
- Mutterschutz und Wochengeld: Während des Mutterschutzes bekommen werdende Mütter Wochengeld von der Krankenkasse.
Der Mutterschutz in Österreich
Das Mutterschutzgesetz (MSchG) regelt in Österreich alle Agenden, die dem Schutz der werdenden oder stillenden Mutter (und ihres Kindes) innerhalb der Arbeitswelt dienen. Die Arbeitgeber_innen sind für die Einhaltung aller erforderlichen Regelungen zuständig, unter der Voraussetzung, dass sie über die Schwangerschaft informiert wurden.
Diese Schutzbestimmungen gelten für die folgenden Personengruppen in vollem Ausmaß:
- Angestellte
- Arbeiterinnen
- Lehrlinge
Für folgende Personengruppen gelten die Bestimmungen mit gewissen Abweichungen:
- Heimarbeiterinnen
- Hausangestellte
- freie Dienstnehmerinnen
- Vertragsbedienstete und Bundesbeamtinnen
- Landeslehrerinnen
- in Betrieben beschäftigte Landes- und Gemeindebedienstete
Neue Selbstständige und Unternehmerinnen, die unter das ASVG fallen, haben gesonderte Regelungen.
Generell ebenfalls anspruchsberechtigt sind schwangere oder stillende Frauen, die Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder dem Kinderbetreuungsgeldgesetz beziehen.
Die Dauer des Mutterschutzes
Wie lange dauert der Mutterschutz in Österreich und wann beginnt er?
Für werdende Mütter beginnt der Mutterschutz in Österreich im Regelfall acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Auch am Tag der Geburt des Kindes sowie für acht Wochen danach bleibt dieser Schutz aufrecht.
Tritt die Geburt vor oder nach dem errechneten Geburtstermin ein, so verkürzt beziehungsweise verlängert sich die Schutzfrist entsprechend.
Bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten verlängert sich der Schutz für die Mutter auf zwölf Wochen nach der Geburt.
Für die Dauer der eben beschriebenen Zeiträume gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot, wobei der Dienstgeber bei Nichteinhaltung mit rechtlichen Konsequenzen oder einer Geldstrafe zu rechnen hat.
Frühkarenz
Kann man auch schon früher in Mutterschutz gehen und falls ja, wer genehmigt eine Frühkarenz?
Wenn ein Facharzt_eine Fachärztin, ein Amtsarzt_eine Amtsärztin oder jemand vom Arbeitsinspektorat aus medizinischen Gründen eine Gefahr für die Mutter und das ungeborene Kind erkennt, kann die Schutzfrist bereits zu einem früheren Zeitpunkt beginnen.
Für diesen vorzeitigen Mutterschutz wird ein Freistellungszeugnis ausgestellt. Ab dessen Ausstellung darf die schwangere Frau für keine Tätigkeit mehr herangezogen werden. Beim vorzeitigen Mutterschutz steht Wochengeld in vollem Ausmaß bereits ab dem Tag der Freistellung zu. Dieser ist prinzipiell ab der 15. Schwangerschaftswoche möglich, in begründeten Ausnahmefällen bereits früher. Umgangssprachlich wird der vorzeitige Mutterschutz in Österreich auch als Frühkarenz bezeichnet.
Als Gründe für eine Frühkarenz gelten in Österreich diverse medizinische Gegebenheiten wie Auffälligkeiten im Ultraschall, bei früheren Schwangerschaften erlittene Fehlgeburten, Mehrlingsschwangerschaften oder Vorbelastungen aufgrund anderer Erkrankungen. Ein fortgeschrittenes Alter der werdenden Mutter, Blutungen in der Frühschwangerschaft oder ein besonders niedriger Blutdruck sind Gründe für Krankenstände, jedoch nicht für generelle Freistellungen.
Was ist der Unterschied zwischen Mutterschutz und Karenz?
Die Begriffe Mutterschutz und Karenz werden oft verwechselt, bezeichnen aber zwei völlig unterschiedliche Phasen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft und Geburt.
Mutterschutz betrifft die Zeit rund um die Geburt, in der Sie nicht arbeiten dürfen – meist acht Wochen vor und nach der Geburt. Während des Mutterschutzes und des vorzeitigen Mutterschutzes bekommen Sie von der Krankenkasse Wochengeld, Ihr_e Arbeitgeber_in zahlt somit kein Gehalt.
Karenz hingegen beginnt im Anschluss an den Mutterschutz und ist eine freiwillige Auszeit von der Arbeit zur Kinderbetreuung. Diese Phase können Sie selbst gestalten und die Dauer bis zu einem gewissen Grad selbst bestimmen. Während der Karenz erhalten Sie von der Krankenkasse Kinderbetreuungsgeld (KBG). Dieses Karenzgeld gibt es in verschiedenen Varianten, zwischen denen Sie wählen können. Anders als beim Mutterschutz haben Sie bei der Karenz mehr Flexibilität in der Gestaltung.
Nach der Geburt Ihres Kindes haben Sie Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit. Informieren Sie sich rechtzeitig zum Thema Elternkarenz und Kinderbetreuungsgeld.
Der Bezug von Wochengeld
Für die Dauer des Mutterschutzes gebührt der (werdenden) Mutter ein Einkommensersatz, der als Wochengeld bezeichnet wird und von der zuständigen Krankenkasse ausbezahlt wird.
Wie viel Geld bekommt man im Mutterschutz?
Berechnungsbasis ist das Nettoeinkommen der letzten drei Kalendermonate, das vor Beginn des Mutterschutzes ausbezahlt wurde. Abhängig von den zustehenden Sonderzahlungen, die miteingerechnet werden, wird ein Durchschnittswert ermittelt, der als tägliches Wochengeld ausbezahlt wird.
Bezieherinnen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe erhalten einen Zuschlag von 80 % zum zuletzt ausbezahlten Bezug.
Bezieht eine Frau bereits Kinderbetreuungsgeld, so erhält sie tägliches Wochengeld in der Höhe des ihr zustehenden Kinderbetreuungsgeldes.
Auch selbstversicherte geringfügige Dienstnehmerinnen haben Anspruch auf einen bestimmten Wochengeldtagsatz.
Wochengeld wird grundsätzlich für jenen Zeitraum ausbezahlt, in dem sich die Frau in Mutterschutz befindet, also im Regelfall für den Tag der Entbindung sowie je acht Wochen davor und danach. Bei Mehrlings-, Früh- und Kaiserschnittgeburten gelten die abweichenden Zeiträume wie zuvor geschildert. Im Falle eines vorzeitigen Mutterschutzes gebührt ab dem Tag der Ausstellung des Freistellungszeugnisses Wochengeld in vollem Ausmaß.
Notwendige Unterlagen
Vor und nach der Geburt müssen einige Dokumente eingereicht werden, um Wochengeld zu erhalten. Insbesondere im Falle einer Frühkarenz werden Unterlagen benötigt. Welche das sind, klären wir im Folgenden.
Die zuständige Krankenkasse benötigt vor der Geburt folgende Unterlagen:
- eine ärztliche Bestätigung über die Schwangerschaft beziehungsweise den errechneten Geburtstermin (Mutter-Kind-Pass)
- eine Arbeits- und Entgeltbestätigung des_der Arbeitgebers_in
- eine ärztliche Bestätigung über einen etwaigen vorzeitigen Mutterschutz (Bestätigung der Frühkarenz) - hier kann zusätzlich eine Bestätigung durch einen Amtsarzt_eine Amtsärztin notwendig sein (je nach Bundesland und Krankenkasse)
- eine Bankverbindung für die Ausbezahlung des Wochengelds
Klären Sie vorab mit Ihrem Dienstgeber, wer die erforderlichen Informationen an die Krankenkasse schickt. Diese können auch in digitaler Form (per E-Mail) übermittelt werden.
Nach der Geburt werden diese Dokumente benötigt:
- die Bestätigung der Geburt beziehungsweise eine Geburtsurkunde
- eine ärztliche Bestätigung vom Krankenhaus über eine mögliche Früh- oder Kaiserschnittgeburt
Kündigungs- und Entlassungsschutz
Ist dem_der Arbeitgeber_in eine Schwangerschaft bekannt, so darf die Dienstnehmerin im Zuge eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nicht gekündigt werden. Der ihr gebührende Kündigungsschutz beginnt ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft und endet vier Monate nach der Geburt des Kindes. Nimmt die Arbeitnehmerin eine Karenz in Anspruch, verlängert sich der Kündigungsschutz auf vier Wochen nach Ende dieser Karenz.
Im Falle eines bestehenden befristeten Arbeitsverhältnisses ist der Kündigungsschutz bis zum Beginn der Schutzfrist gegeben. Das heißt, das Arbeitsverhältnis bleibt bis zum Beginn des Mutterschutzes bestehen. Eine Kündigung ist dann nur mittels sachlicher Rechtfertigung möglich und kann andernfalls gerichtlich angefochten werden.
Generell besteht in der Probezeit kein Kündigungsschutz. Wird allerdings ein Dienstverhältnis aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft aufgekündigt, so ist dies rechtlich unzulässig, da dies ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz ist. Es besteht keine Verpflichtung, eine Schwangerschaft innerhalb der Probezeit bekannt zu geben.
Im Falle einer Elternteilzeit gibt es spezielle Schutz- und Meldefristen.
Auch nach Fehlgeburten steht der Arbeitnehmerin ein Kündigungs- und Entlassungsschutz zu.
Eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses während des Kündigungs- und Entlassungsschutzes ist möglich, muss allerdings in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Fazit
Um die Gesundheit sowie das Leben von Mutter und Kind zu schützen, gibt es in Österreich strenge Bestimmungen in der Arbeitswelt.
Bereits während der Schwangerschaft dürfen Frauen nicht mehr allen Tätigkeiten nachgehen und es müssen gewisse Regelungen eingehalten werden. Für einen genau definierten Zeitraum gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Ferner gilt ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz bereits während der Schwangerschaft sowie für einen bestimmten Zeitraum nach der Entbindung.
Den Dienstnehmerinnen gebührt außerdem Wochengeld, das von der Krankenkasse ausbezahlt wird. Werdende Mütter müssen keinen Antrag auf Mutterschutz stellen, es sind allerdings gewisse Dokumente zeitgerecht an die Krankenkasse zu übermitteln.
Häufig gestellte Fragen
Welche Gründe gelten in Österreich für eine vorzeitige Freistellung während der Schwangerschaft?
Als Gründe für eine Frühkarenz gelten diverse medizinische Gegebenheiten wie Auffälligkeiten im Ultraschall, bei früheren Schwangerschaften erlittene Fehlgeburten, Mehrlingsschwangerschaften oder Vorbelastungen aufgrund anderer Erkrankungen. Ein fortgeschrittenes Alter der werdenden Mutter, Blutungen in der Frühschwangerschaft oder ein besonders niedriger Blutdruck sind hingegen Gründe für Krankenstände, jedoch nicht für generelle Freistellungen.
Muss man Mutterschutz beantragen?
Nein, werdende Mütter müssen keinen Antrag auf Mutterschutz stellen. Der Mutterschutz tritt automatisch acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin in Kraft. Es sind allerdings gewisse Dokumente zeitgerecht an die Krankenkasse zu übermitteln, um das Wochengeld zu erhalten.
Wie viel Urlaubsanspruch habe ich, wenn ich in Mutterschutz gehe?
Ihr Urlaubsanspruch wird durch den Mutterschutz nicht reduziert. Die Zeiten des Mutterschutzes werden wie Zeiten der Beschäftigung gerechnet und kürzen das Urlaubsausmaß nicht.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 27. Oktober 2025