Durchführungsbericht zur Kurzarbeitsbeihilfe

Hier können Sie Ihren Durchführungsbericht zur Endabrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe erstellen.

Der Durchführungsbericht ist nach Ablauf der Behaltefrist bis zum 28. des Folgemonats vorzulegen. Falls keine Behaltefrist vereinbart wurde, ist der Durchführungsbericht nach Ablauf des Kurzarbeitszeitraums bis zum 28. des Folgemonats vorzulegen.

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Diese Seite wurde aktualisiert am: 24. Januar 2023