Gebühren-Befreiungen
Wenn Sie arbeitslos sind und Ihr Haushaltseinkommen sehr niedrig ist, können Sie um Gebührenbefreiungen ansuchen, z. B. Rundfunk-Gebühr oder Rezept-Gebühr.
Rundfunk-Gebühr: Radio, Fernsehen und mehr
Wenn Sie Geld von uns bekommen und nur ein geringes Haushaltseinkommen haben, können Sie bei der GIS Hilfe beantragen:
- Befreiung von der Fernseh- und Rundfunk-Gebühr,
- Zuschuss zum Fernsprech-Entgelt und
- Befreiung von der Ökostrom-Pauschale.
Genaue Informationen: https://www.gis.at/befreien/
Kontakt-Möglichkeiten: www.gis.at/kontakt
Antragsformulare erhalten Sie …
- im Internet unter https://www.gis.at/befreien/antragsformulare/,
- in allen Raiffeisenbanken,
- in Ihrem Gemeindeamt oder
- bei der GIS, Faulmanngasse 4, 1040 Wien.
Rezeptgebühr und Service-Entgelt für die e-card
Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie sich von Rezeptgebühr und Service-Entgelt für die e-card befreien lassen.
Genaue Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger.
Bitte beachten Sie: Ihr Krankenversicherungsträger informiert uns, wenn Sie von der Rezeptgebühr und dem Service-Entgelt für Ihre e-card befreit wurden. Daher müssen Sie uns über die Befreiung nicht informieren.
Stempel und Gebühren
Alle Ausfertigungen, Bezugsbestätigungen, Bescheide etc., die Sie von uns erhalten, sind von Stempel- und Rechtsgebühren befreit.
Stand: 01.01.2019
Diese Seite wurde aktualisiert am: 27. Dezember 2021