Gebühren-Befreiungen

Wenn Sie arbeitslos sind und Ihr Haushaltseinkommen sehr niedrig ist, können Sie um Gebührenbefreiungen ansuchen, z. B. Rundfunk-Gebühr oder Rezept-Gebühr.

Rundfunk-Gebühr: Radio, Fernsehen und mehr

Wenn Sie Geld von uns bekommen und nur ein geringes Haushaltseinkommen haben, können Sie bei der GIS Hilfe beantragen:

  • Befreiung von der Fernseh- und Rundfunk-Gebühr,
  • Zuschuss zum Fernsprech-Entgelt und
  • Befreiung von der Ökostrom-Pauschale.

Genaue Informationen: https://www.gis.at/befreien/
Kontakt-Möglichkeiten:
www.gis.at/kontakt

Antragsformulare erhalten Sie …

Rezeptgebühr und Service-Entgelt für die e-card

Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie sich von Rezeptgebühr und Service-Entgelt für die e-card befreien lassen.

Genaue Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger.

Bitte beachten Sie: Ihr Krankenversicherungsträger informiert uns, wenn Sie von der Rezeptgebühr und dem Service-Entgelt für Ihre e-card befreit wurden. Daher müssen Sie uns über die Befreiung nicht informieren.

Stempel und Gebühren

Alle Ausfertigungen, Bezugsbestätigungen, Bescheide etc., die Sie von uns erhalten, sind von Stempel- und Rechtsgebühren befreit.

Stand: 01.01.2019

Diese Seite wurde aktualisiert am: 27. Dezember 2021