Beschäftigungsinitiative 2023

Sie sind älter als 50 Jahre? Dann erhält das Unternehmen, das Sie einstellt, eine Beihilfe im Rahmen dieses Programms – vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt.

Wer kann die Förderung beantragen?

Alle Unternehmen – ausgenommen

  • AMS,
  • Bund,
  • politische Parteien,
  • Clubs politischer Parteien und
  • radikale Vereine.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Sie sind älter als 50 Jahre und

  • über 90 Tage arbeitslos oder
  • Ihre Beschäftigungschancen sind wegen gesundheitlicher Einschränkungen erschwert oder 
  • Ihre Beschäftigungschancen sind wegen langer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt erschwert, wie beispielsweise Wiedereinsteigerin oder Wiedereinsteiger.

Welche Förderkonditionen bieten wir dem Unternehmen an?

Die Höhe und die Dauer der Förderung beträgt für

  • Frauen:
    unter 30 Wochenstunden 5 Monate 40%
    ab 30 Wochenstunden 5 Monate 50%
  • Männer:
    3 Monate 40%

Wie wird die Förderung berechnet?

Für die Berechnung der Förderung wird das monatliche Bruttoentgelt herangezogen - ohne

  • Sonderzahlungen
  • Mehrarbeits- und Überstundenentgelt
  • Aufwandsersatz
  • erfolgsabhängige Entgeltbestandteile

Das Bruttoentgelt wird um eine Pauschale von 50% für Lohnnebenkosten erhöht. Dieser Betrag ist die Grundlage für die Berechnung der Förderhöhe und der Förderdauer.

Wann und wo muss das Unternehmen die Förderung beantragen?

Das Unternehmen bei dem Sie Ihre Arbeit aufnehmen, muss vor Beschäftigungsbeginn die Förderung über sein eAMS-Konto für Unternehmen beantragen! Bei Fragen zum eAMS-Konto steht Ihrem künftigen Dienstgeber der_die Berater_in des Service für Unternehmen gerne zur Verfügung.

Wichtig: 
Voraussetzung für die Förderung ist ein Beratungsgespräch zwischen dem Unternehmen, das Sie einstellen will, und uns – und zwar bevor das Unternehmen Sie einstellt.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 28. Dezember 2022