Beschäftigungsinitiative 2021
Wenn Sie bereits längere Zeit arbeitslos sind, erhält ein Unternehmen, das Sie anstellt, einen Zuschuss zu Ihren Lohnkosten – vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt.
Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen?
Sie sind älter als 50 Jahre und
- seit mindestens 90 Tage arbeitslos oder
- ihre Chancen auf Arbeit sind wegen gesundheitlicher Einschränkungen erschwert oder
- ihre Chancen auf Arbeit sind erschwert, weil Sie schon länger nicht mehr gearbeitet haben, z. B. Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger.
Wir fördern Sie auch, wenn Sie seit mehr als 1 Jahr arbeitslos gemeldet sind – und zwar unabhängig vom Alter.
Wie hoch ist die Beihilfe?
- Frauen: Im 1. Monat 100 %, im 2. bis 5. Monat 66,7 % der Bemessungsgrundlage
- Männer: 4 Monate 40 % der Bemessungsgrundlage
Welche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten diese Förderung?
Alle – außer
- AMS,
- politische Parteien,
- Clubs politischer Parteien
- radikale Vereine und
- Bund.
Wer muss die Förderung beantragen – und wie?
Das Unternehmen muss vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ein
persönliches Gespräch mit dem Service für Unternehmen beim AMS führen.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 05. Januar 2021