Programm "Sprungbrett"
Sie sind seit längerer Zeit arbeitslos? Dann erhält das Unternehmen, das Sie einstellt, eine Beihilfe im Rahmen dieses Programms – vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt.
Wer kann die Förderung beantragen?
Alle Unternehmen – ausgenommen
- AMS,
- Bund,
- politische Parteien,
- Clubs politischer Parteien und
- radikale Vereine.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Sie sind, unabhängig vom Alter, seit mehr als 1 Jahr arbeitslos.
Welche Förderkonditionen bieten wir dem Unternehmen an?
Sie sind seit 1 Jahr arbeitslos - dann, beträgt die Höhe und die Dauer der Förderung für
- Frauen
unter 30 Wochenstunden 4 Monate 50%
ab 30 Wochenstunden 4 Monate 60%
- Männer
3 Monate 30%
Sie sind schon länger als 2 Jahre arbeitslos - dann beträgt die Höhe und die Dauer der Förderung für
- Frauen
2 Monate 100% und 2 Monate 60 % - Männer
2 Monate 100% und 1 Monat 30%
Wie wird die Förderung berechnet?
Für die Berechnung der Förderung wird das monatliche Bruttoentgelt herangezogen - ohne
- Sonderzahlungen
- Mehrarbeits- und Überstundenentgelt
- Aufwandsersatz
- erfolgsabhängige Entgeltbestandteile
Das Bruttoentgelt wird um eine Pauschale von 50% für Lohnnebenkosten erhöht. Dieser Betrag ist die Grundlage für die Berechnung der Förderhöhe und der Förderdauer.
Wann und wo muss das Unternehmen die Förderung beantragen?
Das Unternehmen bei dem Sie Ihre Arbeit aufnehmen, muss vor Beschäftigungsbeginn die Förderung über sein eAMS-Konto für Unternehmen beantragen! Bei Fragen zum eAMS-Konto steht Ihrem künftigen Dienstgeber der_die Berater_in des Service für Unternehmen gerne zur Verfügung.
Wichtig:
Voraussetzung für die Förderung ist ein Beratungsgespräch zwischen dem Unternehmen, das Sie einstellen will, und uns – und zwar bevor das Unternehmen Sie einstellt.
Dieses Förderungsangebot gilt bis auf Widerruf – längstens für Beschäftigungsverhältnisse, die bis 31.12.2024 beginnen und die Förderungsvoraussetzungen erfüllen.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. August 2023