Geringfügige Beschäftigung in Wien

Flexible Arbeitszeiten, während Sie die Möglichkeit haben, ihre monatlichen Einkünfte aufzubessern - das macht für viele Arbeitnehmende die geringfügige Beschäftigung so attraktiv. Jedoch ist oft unklar, was diese spezielle Art der Anstellung bedeutet und welche arbeitsrechtlichen Ansprüche Sie haben.

Was ist eine geringfügige Beschäftigung?

Wenn Arbeitnehmende bei regelmäßiger Beschäftigung eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, dann bezeichnet man dies als eine geringfügige Beschäftigung.

Hier finden Sie die aktuell in Österreich geltende Geringfügigkeitsgrenze.

Seit 2017 wurde die tägliche Geringfügigkeitsgrenze aufgehoben. Somit ist für die Beurteilung, ob tatsächlich eine geringfügige Beschäftigung vorliegt, ausschließlich die monatliche Geringfügigkeitsgrenze maßgeblich. Das Beschäftigungsverhältnis muss hierbei mindestens einen Kalendermonat lang bestehen. Wenn es sich um ein kürzeres Beschäftigungsverhältnis handelt, unterliegt es der Teilversicherung in der Unfallversicherung, sofern das daraus bezogene Entgelt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. 

Zu beachten gilt, dass Einkommen aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen nach dem ASVG, die bei der Gebietskrankenkasse gemeldet sind, zu­sammen­ge­rech­net werden. Wird durch die Zusammenrechnung der Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, sind Sie automatisch verpflichtend kranken-, pen­sions- und unfallversichert.

Arbeitsrechtliche Ansprüche

Generell bestehen für geringfügig Beschäftigte dieselben arbeitsrechtlichen Ansprüche wie für alle anderen Arbeitnehmenden auch. Aus diesem Grund haben auch geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Urlaub und Pflegefreistellungen. Neben den herkömmlichen arbeitsrechtlichen Ansprüchen, haben Sie auch - je nachdem welcher Kollektivvertrag zur Anwendung kommt - Anspruch auf Sonderzahlungen, wie beispielsweise Urlaubsgeld oder Weihnachtsremuneration. Diese Sonderzahlungen werden bei den Berechnungen, ob Sie die Lohngrenze überschreiten, nicht beachtet. 

Sozialversicherung

Bei einer geringfügigen Beschäftigung ergeben sich immer wieder Fragen hinsichtlich der Sozialversicherung. Wir erläutern für Sie den Anspruch auf Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung im Falle einer geringfügigen Beschäftigung.

Unfallversicherung

Die Arbeitgebenden haben geringfügige Beschäftigte bei der Krankenversicherung zu melden. Ist diese Meldung erfolgt besteht für geringfügig Beschäftigte eine aufrechte Unfallversicherung.

Kranken- und Pensionsversicherung

Geringfügig Beschäftigten wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Den Antrag hierauf können Sie bei den jeweiligen Krankenversicherungsträgern selber stellen. Dieser begünstigte Beitrag muss von Ihnen selbst gezahlt werden. Wenn Sie sich selbst versichern, erwerben Sie pro Monat einer geringfügigen Beschäftigung einen vollen Versicherungsmonat - sowohl in der Kranken-, als auch in der Pensionsversicherung.

Arbeitslosenversicherung

Geringfügig Beschäftigte unterliegen nicht der Arbeitslosenversicherungspflicht und sind damit nicht arbeitslosenversichert. Besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgrund anderer vorangegangener arbeitslosenversicherungspflichtiger Arbeit, so kann neben dem Bezug des Arbeitslosengeldes gleichzeitig einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen werden, ohne dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt. 

Geringfügige Beschäftigung in Wien

Die Vielfältigkeit der unterschiedlichen geringfügigen Beschäftigungen in Wien ist groß und damit auch die Anforderungen an die jeweilige Arbeitsstelle. Küchenhilfskraft, Kellnerin und Kellner, Heimhilfe oder Kosmetikerin und Kosmetiker sind nur einige Beispiele möglicher geringfügiger Beschäftigungen.

Welche geringfügigen Jobs aktuell in Wien zur Verfügung stehen, finden Sie am besten in der neuen Job-Suchmaschine alle jobs. Dort werden alle beim AMS gemeldeten offenen Stellen mit allen online verfügbaren Jobs kombiniert.

Weiters können Sie sich im AMS eJob-Room registrieren und dort Ihre Bewerbungsunterlagen hochladen. So können Sie von Unternehmen, die auf Personalsuche sind, gefunden und kontaktiert werden. 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 04. März 2022