Maßgebliche Werte 2026

Hier finden Sie alle wichtigen Grundbeträge, Berechnungsgrundlagen, Tagsätze usw.

Wichtig:

Die genannten Beträge sind Mindestbeträge. Eine genaue Berechnung kann ausschließlich in einem persönlichen Beratungsgespräch in Ihrer AMS Geschäftsstelle erfolgen.

Grundbeträge, Berechnungsgrundlagen, Tagsätze

Ausgleichszulagen-Richtsatz

  • 1.308,39 Euro pro Monat

Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes

während einer Kursteilnahme:

  • Jugendliche 14,66 Euro pro Tag
  • Erwachsene Teilzeit-Kurs 23,82 Euro pro Tag
  • Erwachsene Vollzeit-Kurs 33,86 Euro pro Tag

  • Pflegestipendium 55,01 Euro pro Tag
  • Pflegestipendium im Rahmen einer Arbeitsstiftung 51,68 Euro pro Tag

Schulungszuschlag nach §20 Abs 6 AlVG (SZU)

  • Einfacher SZU 2,67 Euro pro Tag
  • Dreifacher SZU 8,01 Euro pro Tag
  • Fünffacher SZU 13,35 Euro pro Tag
  • Grenzbetrag fünffacher SZU 55,01 Euro pro Tag

Bildungsteilzeitgeld

für jede volle Stunde, um die die wöchentliche Normalarbeitszeit reduziert wurde:

  • 1,08 Euro pro Tag

Einheitswert (Land-/Forstwirtschaft)

  • 18.370,00 Euro

Existenzminimum

  • 1.526,00 Euro pro Monat

Fachkräftestipendium

  • 41,00 Euro pro Tag

Familienzuschlag

  • 0,97 Euro pro Tag

Geringfügigkeitsgrenze

  • brutto 551,10 Euro pro Monat

Gründungsbeihilfe

  • 38,96 Euro pro Tag

Höchstbeitrags-Grundlage nach dem ASVG

  • brutto 6.930,00 Euro pro Monat

Höchstbemessungs-Grundlage nach dem AlVG

  • brutto 6.825,00 Euro pro Monat

Mindestbetrag während Umschulungsmaßnahme

  • 50,87 Euro pro Tag

Unterhaltsgrundbetrag

  • 261,00 Euro pro Monat

Weiterbildungsgeld

  • 14,53 Euro pro Tag

Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. Januar 2026