Maßgebliche Werte 2026
Hier finden Sie alle wichtigen Grundbeträge, Berechnungsgrundlagen, Tagsätze usw.
Wichtig:
Die genannten Beträge sind Mindestbeträge. Eine genaue Berechnung kann ausschließlich in einem persönlichen Beratungsgespräch in Ihrer AMS Geschäftsstelle erfolgen.
Grundbeträge, Berechnungsgrundlagen, Tagsätze
Ausgleichszulagen-Richtsatz
- 1.308,39 Euro pro Monat
Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes
während einer Kursteilnahme:
- Jugendliche 14,66 Euro pro Tag
- Erwachsene Teilzeit-Kurs 23,82 Euro pro Tag
- Erwachsene Vollzeit-Kurs 33,86 Euro pro Tag
- Pflegestipendium 55,01 Euro pro Tag
- Pflegestipendium im Rahmen einer Arbeitsstiftung 51,68 Euro pro Tag
Schulungszuschlag nach §20 Abs 6 AlVG (SZU)
- Einfacher SZU 2,67 Euro pro Tag
- Dreifacher SZU 8,01 Euro pro Tag
- Fünffacher SZU 13,35 Euro pro Tag
- Grenzbetrag fünffacher SZU 55,01 Euro pro Tag
Bildungsteilzeitgeld
für jede volle Stunde, um die die wöchentliche Normalarbeitszeit reduziert wurde:
- 1,08 Euro pro Tag
Einheitswert (Land-/Forstwirtschaft)
- 18.370,00 Euro
Existenzminimum
- 1.526,00 Euro pro Monat
Fachkräftestipendium
- 41,00 Euro pro Tag
Familienzuschlag
- 0,97 Euro pro Tag
Geringfügigkeitsgrenze
- brutto 551,10 Euro pro Monat
Gründungsbeihilfe
- 38,96 Euro pro Tag
Höchstbeitrags-Grundlage nach dem ASVG
- brutto 6.930,00 Euro pro Monat
Höchstbemessungs-Grundlage nach dem AlVG
- brutto 6.825,00 Euro pro Monat
Mindestbetrag während Umschulungsmaßnahme
- 50,87 Euro pro Tag
Unterhaltsgrundbetrag
- 261,00 Euro pro Monat
Weiterbildungsgeld
- 14,53 Euro pro Tag
Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. Januar 2026