Höherqualifizierung von Beschäftigten im Bereich soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
Wir fördern Sie, wenn Sie Ihre Arbeitskräfte in den Bereichen Gesundheit und Soziales sowie Elementar-Pädagogik ausbilden oder höher qualifizieren – mit dem Ziel, den Fachkräfte-Bedarf zu decken.
Wer kann die Förderung beantragen?
Alle Unternehmen und Organisationen – ausgenommen
- Bund,
- Länder,
- Gemeinden und Gemeindeverbände und
- sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts.
Wen fördern wir?
Alle vollversicherten oder karenzierten Arbeitskräfte, freie Dienstnehmer_innen – ausgenommen
- Arbeitskräfte in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis: Beamtinnen und Beamte und Arbeitskräfte in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen.
- überlassene Arbeitskräfte von gewerblichen Arbeitskräfte-Überlassern, für die der Sozial- und Weiterbildungsfonds eine Förderung für Weiterbildungen vorsieht Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG).
Welche Ausbildungen und Höherqualifizierungen fördern wir?
Ausbildungen:
- Pflege-Assistenz nach § 92 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
- Pflege-Fachassistenz nach § 92 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
- Fach-Sozialbetreuung mit Schwerpunkt Altenarbeit
- Diplom-Sozialbetreuung mit Schwerpunkt Altenarbeit
- Fach-Sozialbetreuung mit Schwerpunkt Behinderten-Arbeit
- Diplom-Sozialbetreuung mit Schwerpunkt Behinderten-Arbeit
- Fach-Sozialbetreuung mit Schwerpunkt Behinderten-Begleitung
- Diplom-Sozialbetreuung mit Schwerpunkt Behinderten-Begleitung
- Elementar-Pädagogik
- Sonderkindergarten-Pädagogik
- Hort-Pädagogik
- Asyl- und Migrations-Begleitung
Höherqualifizierungen:
- Von der Pflege-Assistenz zur Pflege-Fachassistenz
- Von der Pflege-Assistenz zur Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege nach § 44 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
- Von der Pflege-Fachassistenz zur Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege
Wie hoch ist die Förderung?
Wir fördern 75 % der Kurs- und Personalkosten.
Bei Fragen zu Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte an Ihr AMS.
Wir informieren Sie gerne persönlich.
Bitte beachten Sie dabei:
Kurskosten fördern wir nur dann, wenn die Teilnehmer_innen mindestens 75 % der Kurszeiten anwesend sind.
Personalkosten fördern wir nur für Ausbildungsstunden während der bezahlten Arbeitszeit und bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage.
Die AMS-Landesdirektorien können Obergrenzen für tägliche Kurskosten je Teilnehmer_in festlegen
Wo beantragen Sie die Förderung?
Bei der AMS-Geschäftsstelle, die für die personal-disponierende Stelle des Unternehmens zuständig ist.
Bitte beachten Sie dabei:
- Sie müssen den vollständigen Antrag spätestens 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn im Original einreichen.
- Sie müssen beim Beantragen der Förderung schriftlich nachweisen, dass Sie oder andere Förderstellen die restlichen 25 % der Gesamtkosten übernehmen.
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Regionale Förderung
Höherqualifizierung im Bereich soziale Dienstleistungen
Wer erhält diese Förderung?
Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – ausgenommen
- Bund und Länder,
- Gemeinden und Gemeindeverbände und
- andere juristische Personen öffentlichen Rechts.
Welche Arbeitskräfte fördern wir – und welche nicht?
Wir fördern die Ausbildung vollversicherter oder karenzierter Arbeitskräfte.
Von der Förderung ausgenommen sind:
- Beamtinnen und Beamte
- Arbeitskräfte in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen
- Überlassene Arbeitskräfte von gewerblichen Arbeitskräfte-Überlassern, für die der Sozial- und Weiterbildungsfonds eine Förderung der Weiterbildung vorsieht.
Welche Ausbildungen fördern wir?
- Pflegeassistentin, Pflegeassistent (§ 92 GuKG)
- Pflegefachassistentin, Pflegefachassistent (§ 92 GuKG)
- Von der Pflegeassistentin zur Pflegefachassistentin, vom Pflegeassistenten zum Pflegefachassistenten
- Von der Pflegeassistentin zur Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerin, vom Pflegeassistenten zum Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger (§ 44 GuKG)
- Von der Pflegeassistentin zur Diplomierten psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflegerin, vom Pflegeassistenten zum Diplomierten psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpfleger (§ 44 GuKG)
- Von der Pflegefachassistentin zur Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerin, vom Pflegefachassistenten zum Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger
- Von der Pflegefachassistentin zur Diplomierten Kinderkrankenpflegerin, vom Pflegefachassistenten zum Diplomierten Kinderkrankenpfleger
- Von der Pflegefachassistentin zur Diplomierten psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflegerin, vom Pflegefachassistenten zum Diplomierten psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpfleger
- Fach-Sozialbetreuerin, Fach-Sozialbetreuer mit Schwerpunkt Altenarbeit
- Diplom-Sozialbetreuerin, Diplom-Sozialbetreuer mit Schwerpunkt Altenarbeit
- Fach-Sozialbetreuerin, Fach-Sozialbetreuer mit Schwerpunkt Behindertenarbeit
- Diplom-Sozialbetreuerin, Diplom-Sozialbetreuer mit Schwerpunkt Behindertenarbeit
- Fach-Sozialbetreuerin, Fach-Sozialbetreuer mit Schwerpunkt Behindertenbegleitung
- Diplom-Sozialbetreuerin, Diplom-Sozialbetreuer mit Schwerpunkt Behindertenbegleitung
- Elementarpädagogin, Elementarpädagoge
- Sonderkindergartenpädagogin, Sonderkindergartenpädagoge
- Hortpädagogin, Hortpädagoge
- Asyl- und Migrationsbegleiterin, Asyl- und Migrationsbegleiter
Wie hoch ist die Förderung?
60 % der Kurs- und/oder Personalkosten.
Bitte beachten Sie dabei:
- Wenn Sie die Förderung beantragen, müssen Sie schriftlich bestätigen, dass die restlichen 40 % der Kosten finanziert sind – entweder durch Sie oder durch eine Förderungsstelle.
- Kurskosten fördern wir nur, wenn die Arbeitskraft mindestens 75 % der Kurszeiten anwesend ist.
- Personalkosten anerkennen wir nur dann bis zur bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, wenn die Ausbildung während der bezahlten Arbeitszeit stattfindet.
- Die AMS-Landesdirektorien können Obergrenzen für Kurskosten pro Tag und Teilnehmerin bzw. Teilnehmer festlegen.
Wo, wie und bis wann beantragen sie die Förderung?
Bei der AMS-Geschäftsstelle, die für die personaldisponierende Stelle der Arbeitskräfte zuständig ist.
- Bitte beachten Sie: Sie müssen den vollständigen Antrag bis spätestens 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn im Original einreichen.
Stand im Bundesland: 10. September 2018
Für Ihr Bundesland sind keine regionale Informationen vorhanden
Stand im Bundesland: 13. Dezember 2022
Diese Seite wurde aktualisiert am: 05. Dezember 2022