Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in Kurzarbeit

Nutzen Sie die ausfallende Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter_innen für Qualifizierung. Wir unterstützen Sie und übernehmen einen Teil der Schulungskosten. So stärken Sie das Know-how in Ihrem Unternehmen und sorgen heute für die Kompetenzen, die Sie morgen brauchen.


  • Art der Unterstützung Förderung
  • Arten von Förderungen Förderung für Aus- und Weiterbildung
  • Betriebliche Situation Kurzarbeit
  • Bundesland Österreichweit
  • Unterstützung für Unternehmen Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage, Unterstützung bei Beschäftigung
  • Zielgruppe Unternehmen

Achtung: Neue Anträge voraussichtlich erst ab Mai 2024 möglich

Eine Begehrensstellung für die Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in Kurzarbeit ist voraussichtlich erst ab 27.05.2024 wieder möglich.

Detaillierte Informationen zur Beihilfe stehen ab April 2024 zur Verfügung.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. Oktober 2023