Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in Kurzarbeit
Nutzen Sie die ausfallende Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter_innen für Qualifizierung. Wir unterstützen Sie und übernehmen einen Teil der Schulungskosten. So stärken Sie das Know-how in Ihrem Unternehmen und sorgen heute für die Kompetenzen, die Sie morgen brauchen.
Eine Begehrensstellung für die Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in Kurzarbeit ist voraussichtlich erst ab 27.05.2024 wieder möglich.
Detaillierte Informationen zur Beihilfe stehen ab April 2024 zur Verfügung.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. Oktober 2023