AMS Unterstützung
Sie möchten Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter optimal fördern - auch in herausfordernden Zeiten. Hier erfahren Sie, wie wir Ihren Betrieb dabei unterstützen können.
Weitere Förderungen in Ihrem Bundesland
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Unterstützungen
Altersteilzeitgeld
Wenn Sie mit einer Arbeitskraft eine Altersteilzeit vereinbaren, ersetzen wir Ihnen einen Teil des Lohnausgleiches inkl. dazugehöriger Sozialversicherungs- und bestimmte Dienstgeber/innen-und Dienstnehmer/innen-Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung – vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt.
Auf die richtigen Kompetenzen setzen
Ihre Partnerinnen und Partner unterstützen Sie bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Kurzarbeitsbeihilfe und Qualifizierungsbeihilfe
Die Kurzarbeit ist auf den im Arbeitsmarktservicegesetz definierten Zweck der Vermeidung von Arbeitslosigkeit im Fall von vorübergehenden, nicht saisonbedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgerichtet.
Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in Kurzarbeit
Nutzen Sie die ausfallende Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter_innen für Qualifizierung. Wir unterstützen Sie und übernehmen einen Teil der Schulungskosten.
So stärken Sie das Know-how in Ihrem Unternehmen und sorgen heute für die Kompetenzen, die Sie morgen brauchen.
Teilpension
Wenn Sie mit einer Ihrer Arbeitskräfte eine Teilpension vereinbaren, ersetzen wir Ihnen den Lohn-Ausgleich und die dazugehörigen Sozialversicherungs-Beiträge sowie bestimmte Dienstgeber/innen- und Dienstnehmer-Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung – vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 11. März 2020