Wichtige Informationen zu AMS Leistungen

Wenn Sie von uns Geld erhalten, beachten Sie bitte unbedingt diese wichtigen Informationen. Sie vermeiden so unnötigen Ärger und verlieren kein Geld.


  • Lebenssituation Arbeitslosigkeit

Seit 01.07.2025 gilt folgendes für die Wiedermeldung:

Achtung! Seit 01.07.2025 müssen Sie sich nach einer Unterbrechung (z.B. Urlaub, Krankenstand usw.) sofort beim AMS melden - Ihr Geld wird erst ab dem Tag der (Wieder-)Meldung ausbezahlt. Die Wiedermeldung kann nur per MeinAMS, telefonisch oder persönlich erfolgen.

Bei Krankenstand ist immer eine ärztliche Krankmeldung ab dem 1. Tag erforderlich, ein Nachweis ist Ihrem AMS vorzulegen

Was müssen Sie wissen, wenn Sie selbst kündigen?

Sie erhalten für 4 Wochen ab Ende der Beschäftigung kein Arbeitslosengeld bzw. keine Notstandshilfe, wenn

  • Sie Ihr Dienstverhältnis bzw. Ihre arbeitslosenversicherte selbstständige Erwerbstätigkeit freiwillig beenden oder
  • Ihr Dienstverhältnis bzw. Ihre arbeitslosenversicherte selbstständige Erwerbstätigkeit durch Ihr Verschulden beendet wurde.

Bitte beachten Sie dabei:

  • Dadurch verkürzt sich die Bezugsdauer nicht. Sie haben allerdings erst 4 Wochen ab Ende der Beschäftigung Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe.
  • Wenn Sie berücksichtigungswürdige Gründe nachweisen können, können wir diese 4-wöchige Sperre teilweise oder ganz aufheben.
  • Damit Sie durchgehend krankenversichert sind, melden Sie sich unbedingt sofort nach Beendigung Ihres Dienstverhältnisses bzw. Ihrer Erwerbstätigkeit bei Ihrem AMS.

Was gilt als zumutbare Arbeit?

Grundsätzliches: Sie müssen unter anderem arbeitswillig und vermittelbar sein, solange Sie von uns Geld zur Überbrückung Ihrer Arbeitslosigkeit erhalten, z.B. Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.

Das bedeutet auch, dass Sie

  • eine zumutbare Beschäftigung annehmen, die von uns oder einem von uns beauftragten Dienstleistungsunternehmen vermittelt wird,
  • sich gegebenenfalls nach- und umschulen lassen,
  • gegebenenfalls an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen,
  • von einer sonst sich bietenden Arbeitsmöglichkeit Gebrauch machen und
  • von sich aus alle gebotenen Anstrengungen unternehmen, eine zumutbare Arbeit zu finden.

Eine zumutbare Beschäftigung

ist eine Beschäftigung,

  • die Ihren körperlichen Fähigkeiten entspricht,
  • die Ihre Gesundheit und Sittlichkeit nicht gefährdet,
  • die angemessen entlohnt wird,
  • die in angemessener Zeit erreichbar ist oder für die das Unternehmen eine Unterkunft bereit stellt,
  • die eine gewisse Arbeitszeit umfasst (Mindestarbeitszeit),
  • die es Ihnen ermöglicht, Ihren gesetzlichen Betreuungspflichten nachzukommen und
  • die Sie in einem Betrieb ausüben, in dem nicht gestreikt wird und Arbeitskräfte nicht ausgesperrt sind.

Im Detail:

Zumutbare Mindestarbeitszeit:

  • Sie sind bereit, eine Beschäftigung von mindestens 20 Stunden pro Woche anzunehmen.
  • Ausnahme: Sie haben Betreuungspflichten für Kinder unter 10 Jahren oder für ein behindertes Kind. Wenn es nachweislich keine Betreuung gibt, die es Ihnen ermöglicht, mindestens 20 Stunden pro Woche zu arbeiten, dann reicht es, wenn Sie bereit sind, mindestens 16 Stunden pro Woche zu arbeiten.
    Hinweis: Wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin, Ihren Berater, wenn der Kindergarten, Hort etc. wegen Corona (Covid19) geschlossen hat.

Zumutbare Wegzeit:

  • Vollzeit-Beschäftigung: Der tägliche Hin- und Rückweg (Wegzeit)  darf nach dem Verwaltungsgerichtshof zusammengerechnet bis zu 3 Stunden dauern. 
  • Teilzeit-Beschäftigung (bis 20h): Der tägliche Hin- und Rückweg (Wegzeit) darf nach dem Verwaltungsgerichtshof  zusammengerechnet bis zu 2 1/4 Stunden dauern.
  • Teilzeit-Beschäftigung (über 20h): Der tägliche Hin- und Rückweg (Wegzeit) darf nach dem Verwaltungsgerichtshof zusammengerechnet bis zu 3 Stunden dauern. 
  • Überschreitungen dieser Wegzeiten sind nur unter besonderen Umständen zumutbar, beispielsweise wenn Sie in einer typischen Pendlerregion wohnen oder besonders günstige Arbeitsbedingungen geboten werden (zB. kostenlose Hin- und Rückfahrt mit einem Firmenbus, besonders hohes Entgelt, Betriebskindergarten etc.). 
  • Falls Ihnen ein Unternehmen eine entsprechende Unterkunft bereitstellt, gelten die Wegzeiten nicht. In diesem Fall ist es zumutbar, wenn Sie nicht täglich nach Hause fahren können.

Berufsschutz:

Während der ersten 100 Tage, in denen Sie von uns aufgrund einer neuen Anwartschaft Arbeitslosengeld erhalten, ist eine Vermittlung außerhalb Ihres bisherigen Berufs zumutbar, wenn dadurch eine zukünftige Beschäftigung in Ihrem bisherigen Beruf nicht wesentlich erschwert wird.

Zumutbares Arbeitsentgelt:

Das Arbeitsentgelt gilt als zumutbar, wenn es mindestens dem jeweiligen Kollektivvertrag entspricht.

Entgeltschutz:

Wenn Sie aufgrund einer neuen Anwartschaft Arbeitslosengeld von uns bekommen und Ihnen eine Teilzeit-Beschäftigung oder eine Beschäftigung in einem anderen Beruf als dem bisherigen angeboten wird, gilt grundsätzlich folgendes:

  • In den ersten 120 Tagen, in denen Sie von uns Arbeitslosengeld erhalten, ist eine Beschäftigung in einem anderen Beruf oder eine Teilzeit-Beschäftigung zumutbar, wenn das angebotene Arbeitsentgelt mindestens 80 % der letzten Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld entspricht.
  • Ab dem 121. Tag bis zum Ende Ihres Arbeitslosengeld-Bezuges ist eine Beschäftigung in einem anderen Beruf oder eine Teilzeit-Beschäftigung zumutbar, wenn das Arbeitsentgelt mindestens 75 % der letzten Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld entspricht.

Hinweis: Wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater, wenn Sie Fragen zu Ausnahmeregelungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid19) haben.

Einstellungsvereinbarung:

Auch wenn Sie eine Einstellungszusage haben oder wenn Sie sich zur Aufnahme einer Beschäftigung in der Zukunft verpflichtet haben, können wir Sie auf eine andere Stelle vermitteln.

Mein Beruf - meine Zukunft

Auf der AMS Jugendseite finden Sie viele wichtige Informationen beginnend bei der Berufsorientierung über Informationen zu Berufen, Aus- und Weiterbildung bis hin zur konkreten Jobsuche und Bewerbung.

Was gilt, wenn Sie eine zumutbare Arbeit nicht annehmen?

  • Wenn Sie sich weigern, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen oder Ihr Verhalten darauf abzielt, dass ein Unternehmen Sie nicht einstellt, erhalten Sie 6 Wochen kein Geld von uns – im Wiederholungsfall 8 Wochen. Gleichzeitig verringert sich die Bezugsdauer um diese 6 oder 8 Wochen.
  • Wenn Sie berücksichtigungswürdige Gründe für Ihr Verhalten nachweisen können, können wir den Ausschluss teilweise oder ganz aufheben.

Bitte beachten Sie: Dasselbe gilt, wenn Sie

  • an Schulungen nicht teilnehmen oder den Erfolg einer Schulung vereiteln,
  • an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nicht teilnehmen oder den Erfolg der Maßnahme vereiteln,
  • keine ausreichenden Anstrengungen nachweisen können, eine Arbeit zu finden oder
  • eine sonst sich bietende Arbeitsmöglichkeit nicht annehmen oder vereiteln

Bitte beachten Sie: Wenn Sie wegen einer Weigerung oder Vereitelung für 6 bis 8 Wochen kein Geld bekommen, gelten auch während dieser Zeit alle Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitsmarktservice weiter (Verfügbarkeit, Arbeitswilligkeit, Meldepflichten usw.). Das bedeutet, dass wiederholte Weigerungen oder Vereitelungen auch während dieser Zeit zu weiteren Geldverlusten führen können.

Krankengeldbezüge, Auslandsaufenthalte oder andere Abmeldungen vom Bezug verlängern  bzw. unterbrechen die 6 oder 8 Wochen Ausschlussfrist.

Geld vom AMS und geringfügig arbeiten

Was gilt, wenn Sie einen Kontrollmeldetermin versäumen?

Wenn Sie einen Kontrollmeldetermin ohne triftigen Grund versäumen, erhalten Sie ab diesem Tag kein Geld – bis zu dem Tag, an dem Sie sich wieder persönlich bei Ihrem AMS melden.

Dabei gilt:

  • Melden Sie sich innerhalb von 62 Tagen ab dem versäumten Kontrollmeldetermin, verkürzt sich die Bezugsdauer um die Tage zwischen versäumten Kontrollmeldetermin und dem Tag, an dem Sie sich wieder persönlich bei uns melden.
  • Melden Sie sich erst nach 62 Tagen, verkürzt sich die Bezugsdauer jedenfalls um 62 Tage. Darüber hinaus haben Sie frühestens ab dem Tag wieder Anspruch auf eine Leistung, an dem Sie die Leistung beantragen.
     

Sonderregelungen

Meldestellen im Sinne des § 49 AlVG

Bekanntmachung zu Meldestellen im Sinne des § 49 AlVG

VERORDNUNG

 1. Meldestellen im Sinne des § 49 AlVG

Werden Kontrollmeldungen von der Regionalen Geschäftsstelle ausdrücklich für eine der folgenden Meldestellen vorgeschrieben, so hat die persönliche Meldung an dieser Stelle zu erfolgen.

Wird eine für die angeführten Meldestellen rechtmäßig vorgeschriebene Kontrollmeldung ohne triftigen Grund nicht eingehalten, so verlieren Sie vom Tag der versäumten Kontrollmeldung an bis zur Geltendmachung des Fortbezuges den Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe.  

Gemäß § 49 Abs. 1 Arbeitslosenversicherungsgesetz

(AlVG, BGBl. Nr. 609/1977), in geltender Fassung, bezeichnet die
Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Salzburg die folgenden
Örtlichkeiten als Meldestellen im Sinne des § 49 AlVG:

 Alle Geschäftsstellen des AMS Salzburg

  • Landesgeschäftsstelle AMS Salzburg, Auerspergstraße 67a, 5020 Salzburg
  • Landesgeschäftsstelle AMS Salzburg, Service für Arbeitskräfte, Auerspergstraße 71, 5020 Salzburg

 Salzburg:

  • Mentor, Glockengase 6 und 4d, 5020 Salzburg
  • Frau & Arbeit GmbH sowie Frauenberufs-Zentrum Stadt Salzburg in der Sterneckstraße 31, in 5020 Salzburg (Stabil in Arbeit)
  • ÖIF, Integrationszentrum Salzburg am Standort Inge-Morath-Platz 18 in 5020 Salzburg
  • Pro Mente Salzburg, Sterneckstraße 11 in 5020 Salzburg (Projekt Social Helpdesk)
  • Pro Mente Salzburg, Rainerstraße 27/3, 5020 Salzburg (VAMOS)
  • BFI, BFI Salzburg, Bildungseinrichtung; Schillerstraße 30, 5020 Salzburg
  • Pro Mente Salzburg – Jugendcoaching Stadt Salzburg, Flachgau; Südtiroler Platz 11/3; 5020 Salzburg

 Tamsweg:

  • BFI Bildungs GmbH, Friedhofstraße 6 in 5580 Tamsweg
  • Mentor Management-Entwicklung-Organisation GmbH & Co OG & Einstieg in das Berufsleben, Postplatz 4 in 5580 Tamsweg (SelbstAktiv)
  • Pro Mente Salzburg, Bröllsteig 6 in 5580 Tamsweg (Projekt Social Helpdesk, VAMOS)
  • Pro Mente Salzburg – Jugendcoaching Lungau; Reg.Rat-Haas-Platz 1; 5580 Tamsweg 

Hallein:

  • Mentor Management-Entwicklung-Organisation GmbH & Co OG, Ederstraße 1 in 5400 Hallein (Sprungbrett, Meine Chance, Beratung und Begleitung für Erwachsene)
  • Mentor Management-Entwicklung-Organisation GmbH & Co OG & Einstieg in das Berufsleben, Dr. Albert-Ederstraße 5 in 5400 Hallein (SelbstAKtiv)
  • ÖIF, Integrationszentrum Salzburg am Standort Inge-Morath-Platz 18 in 5020 Salzburg
  • Pro Mente Salzburg, Neualmerstraße 15 in 5400 Hallein (VAMOS)
  • Pro Mente Salzburg – Jungendcoaching Tennengau; Neualmer Straße 15; 5400 Hallein

 Bischofshofen:

  • Pro Mente Salzburg, Hans–Kappacher-Straße 14 in 5600 St. Johann im Pongau (Projekt Social Helpdesk, VAMOS)
  • Pro Mente Salzburg – Jugendcoaching Pongau; Hans-Kappacher-Straße 14a; 5600 St. Johann im Pongau

 Zell am See:

  • ibis acam Bildungs GmbH Brucker Bundesstraße 92 in 5700 Zell am See
  • Mentor Management-Entwicklung-Organisation GmbH & Co OG & Einstieg in das Berufsleben, Auerspergstraße 8 in 5700 Zell am See (SelbstAktiv)
  • BBEV - Beratungs- und Betreuungseinrichtung Vermittlungsfähigkeit herstellen, Bahnhofstraße 2 in 5700 Zell am See (Sprungbrett)
  • Pro Mente Salzburg, Gletschermoosstraße 29 in 5700 Zell am See (Projekt Social Helpdesk., VAMOS)
  • Pro Mente Salzburg – Jugendcoaching Pinzgau; Gletschermoosstraße 29; 5700 Zell am See/Schüttdorf

  2. Meldestellen im Sinne des § 46 AlVG 

Die Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Salzburg bezeichnet gemäß § 46Abs. 7 AlVG folgende Einrichtungen als Meldestellen, bei denen arbeitslose Personen einen Unterbrechungsgrund sowie die Wiedermeldung im Sinne des Arbeitslosenversicherungsgesetzes rechtswirksam vornehmen können.

 2.1. Geltungsbereich

Diese Kundmachung gilt für das Bundesland Salzburg und umfasst die im folgenden angeführten Einrichtungen. Meldungen gelten als rechtswirksam, sobald sie während der jeweiligen Öffnungszeiten an der bezeichneten Stelle vorgenommen werden.

 2.2. Als Meldestellen bezeichnete Einrichtungen gemäß § 46 Abs. 7 AlVG

Die folgenden Einrichtungen werden hiermit von der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Salzburg gemäß § 46 Abs. 7 AlVG als Meldestellen bezeichnet:

Salzburger Arbeitsstiftung für Gesundheits-, Sozial- & Pflegeberufe Bergerbräuhofstraße 27, 5020 Salzburg

Diakonie Implacementstiftung für das Bundesland Salzburg Reimsstraße 5a, 5020 Salzburg

BFI Salzburg BildungsGmbH

Schillerstraße 30, 5020 Salzburg

Kasernenstraße 21, 5600 St. Johann

Reinbachgasse 1, 5600 St. Johann

Ernest-Thun-Gasse 8, 5550 Radstadt

Ebenbergstraße 1, 5700 Zell am See

Friedhofstraße 6, 5580 Tamsweg

die Berater" Unternehmensberatungs- gesellschaft m.b.H.

Griesplatz 1-3, 5400 Hallein

Brucker Bundesstraße 33-35,5700 Zell am See

Bahnhofstraße 13a, 5500 Bischofshofen

Bahnhofstraße 4, 5500 Bischofshofen

Linzer Bundesstraße 10, 5020 Salzburg

Fürbergstraße 18-20, Top 12b, 5020 Salzburg

ibis acam Bildungs GmbH

Saalfeldnerstraße 28, 5700 Zell am See

Münchner Bundestraße 158-160, 5020 Salzburg

Salzburger Straße 46, 5500 Bischofshofen

Eichstraße 3, 5020 Salzburg

Löwensternstraße 18, 5400 Hallein

Liechtensteinklammstraße 11, 5600 St. Johann

Josef-Ehrenreich-Straße 1, 5580 Tamsweg

Kirchengasse 8, 5580 Tamsweg

MENTOR Management-Entwicklung- Organisation GmbH & Co OG

Bergerbräuhofstraße 31, 5020 Salzburg

Glockengasse 4d, 5020 Salzburg

Ederstraße 1, 5400 Hallein

Ginzkeyplatz 10, 5020 Salzburg

Weidinger & Partner GmbH

Sterneckstraße 50 – 52, 5020 Salzburg

VEREIN ZUR FÖRDERUNG VON ARBEIT UND BESCHÄFTIGUNG

Schillerstraße 25, 5020 Salzburg

Gasteiner Straße 72b, 5500 Bischofshofen

BBRZ Reha GmbH

Schillerstraße 25, 5020 Salzburg

PRO MENTE SALZBURG Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeitsrehabilitation m.b.H.

Sterneckstr. 11, 5020 Salzburg

Rainerstr. 27/3, 5020 Salzburg

Reimsstr. 10, 5020 Salzburg

Gletschermoosstr. 14, 5700 Zell am See

Gletschermoosstr. 29, 5700 Zell am See

Liechtensteinklammstraße 18, 5600 St. Johann

Hans Kappacher Str. 14 a, 5600 St. Johann

Angerstraße 10, 5072 Siezenheim

Südtirolerplatz 11/2, 5020 Salzburg

Neualmerstr. 15, 5400 Hallein

Reg-Rat-Haas-Platz 1, 5580 Tamsweg

Einstieg ins Berufsleben GmbH

Johann-Herbst-Straße 23, 5061 Elsbethen

Eberhard Fuggerstraße 7, 5020 Salzburg

Bahnhofstr. 32, 5760 Saalfelden

Rainerstr. 27/4, 5020 Salzburg

Dr. Albert Eder Straße 5, 5400 Hallein

Reg-Rat-Haas Platz 1, 5580 Tamsweg

Saalfeldnerstraße 28, 5700 Zell am See

inspire GmbH

Sterneckstraße 50-52, 5020 Salzburg

BAUAkademie Lehrbauhof Salzburg

Moosstraße 197, 5020 Salzburg

Friedhofstraße 6, 5580 Tamsweg

Technisches Ausbildungszentrum TAZ Mitterberghütten

Werksgelände 30, 5500 Bischofshofen

Lebenshilfe Salzburg Verein für Menschen mit geistiger u. mehrfacher Behinderung

Ernst-Grein-Straße 5, 5026 Salzburg

Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung GmbH

Breitenfelderstraße 43, 5020 Salzburg

LATURO Aus- und Weiterbildung GmbH

Aigner Straße 4a, 5020 Salzburg 

FRAU & ARBEIT gemeinnützige GmbH

Hafnergasse 3, 5700 Zell am See

Bahnhofstraße 15 Top 4, 5500 Bischofshofen

Sterneckstraße 37/1. Stock, 5020 Salzburg

Salzachtalstraße 86, 5400 Hallein

Q4-Gebäude, Postplatz 4, 5580 Tamsweg

Rettet das Kind Salzburg gemeinnützige GmbH

Warwitzstraße 9-11, 5020 Salzburg

anderskompetent gemeinnützige gmbh

Unken 8, 5091 Unken

Gewerbehofstraße 9/9a, 5020 Salzburg

Roittnerstraße 9, 5020 Salzburg

Caritas der Erzdiözese Salzburg

Elisabethstr. 17, 5020 Salzburg

ÖSB Consulting GmbH

Sterneckstraße 33, 5020 Salzburg

Techno-Z Werksgelände 24-32, 5500 Bischofshofen

Sterneckstraße 31-33, 5020 Salzburg

Postplatz 4, 5580 Tamsweg

Kreuzgasse 16, 5700 Zell am See

KADA, Laufbahnentwicklung und Berufliche Integration

Alpenstraße 54/3. OG 7b, 5020 Salzburg

B.I.F.A. 2026 - Berufliche Integration f.Abhängigkeitskranke

Guggenmoosstraße 49, 5020 Salzburg

Arbeit hat Zukunft

Glockengasse 6 2. Stock, 5020 Salzburg

"fairMatching-Arbeit als Motor für Integration"

Schallmooser Hauptstraße 40, 5020 Salzburg

Soziale Arbeit gGmbH

Glockengasse 10, 5020 Salzburg

Roseggerstraße 19, 5020 Salzburg

Aignerstraße 78, 5020 Salzburg

Wiesengasse 1, 5400 Hallein

Teisenberggasse 25, 5020 Salzburg

Flugplatzstraße 34, 5700 Zell am See

Pongauer ArbeitsProjekt

Industriestraße 15, 5600 St. Johann

Halleiner Arbeitsinitiative HAI GmbH

Salzachtalstraße 45, 5400 Hallein

SALK St. Veit, 5621 St. Veit im Pongau

Kardinal Schwarzenberg Akademie, 5620 Schwarzach

BAFEP Bischofshofen, 5500 Bischofshofen

FH Puch-Urstein, 5412 Puch

Multiaugustinum, 5581 St. Margarethen im Lungau

Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stolzalpe, 8852 Stolzalpe

Tauernkliniken GmbH, 5700 Zell am See

SOB Saalfelden, 5760 Saalfelden

Ausbildungszentrum der Caritas - Schule für Sozialbetreuungsberufe, 5061 Salzburg

Diakoniewerk Salzburg - Schule für Sozialbetreuungsberufe, 5020 Salzburg

SALK Salzburg – Schule für Gesundheits- und Krankenpflege, 5020 Salzburg

 BAFEP Salzburg, 5020 Salzburg

 3. Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 01.10.2026 in Kraft.

Julia Kröll AMS Salzburg Landesgeschäftsführerin

Salzburg, am 01.10.2026

Stand im Bundesland: 03. November 2026

Bekanntmachung zu Meldestellen im Sinne des § 49 AlVG

Werden Kontrollmeldungen von der Regionalen Geschäftsstelle ausdrücklich für eine der folgenden Meldestellen vorgeschrieben, so hat die persönliche Meldung an dieser Stelle zu erfolgen.

Wird eine für die angeführten Meldestellen rechtmäßig vorgeschriebene Kontrollmeldung ohne triftigen Grund nicht eingehalten, so verlieren Sie vom Tag der versäumten Kontrollmeldung an bis zur Geltendmachung des Fortbezuges den Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe.

Die Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Steiermark bezeichnet die folgenden Örtlichkeiten als Meldestellen im Sinne des § 49 AlVG.

Region Graz (AMS Graz Ost, Graz West/Umgebung)

  • Gürtelturmplatz 1, 8020 Graz - ARGE alea+partner GmbH / JAW Stmk. GmbH
  • Reininghausstraße 72, 8020 Graz - move-ment Personal- und UnternehmensberatungsGmbH
  • Nibelungengasse 54, 8010 Graz - move-ment Personal- und UnternehmensberatungsGmbH
  • Annenstraße 24, 8020 Graz - ARGE alea+partner GmbH/JAW Stmk GmbH, Graz
  • Reitschulgasse 19, 8010 Graz, Österreichischer Integrationsfonds, Integrationszentrum Steiermark
  • Kärntner Straße 311, 8054 Graz; bit schulungscenter GmbH
  • Reininghausstrasse 60, 8020 Graz, GASTRO Zentrum Graz, QUA
  • Alte Poststraße 136, Top 3, 8020 Graz, SIP Service in Person Personalservice GmbH
  • Grieskai 96, 8020 Graz, BRIOS GmbH., Gemeinnütziger Arbeitskräfteüberlasser (BRIOS AKÜ)
  • Nikolaiplatz 41, 8020 Graz, itworks Personalservice & Beratung gemeinnützige GmbH (BBEV JobLink)

Sofern es erforderlich ist, dass Kund_innen aus einer der beiden Grazer Geschäftsstellen in der jeweils anderen betreut werden, werden folgende Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice als Meldestellen im Sinne des § 49 AlVG benannt:

  • AMS Graz Ost, 8010 Graz, Neutorgasse 46
  • AMS Graz West und Umgebung, 8020 Graz, Zollgasse 4

Obersteiermark West (AMS Judenburg, Knittelfeld, Liezen, Murau)

  • Selzthaler Straße 13/1. Stock, 8940 Liezen - ARGE alea+partner GmbH / JAW Stmk.
  • Schönaugasse 8, 8940 Liezen - Pro Mente Steiermark GmbH
  • Hauptstraße 828, 8962 Gröbming - ARGE alea+partner GmbH / JAW Stmk. GmbH
  • Bahnhofviertel 1, 8850 Murau - BFI Bildungszentrum des BFI Steiermark
  • Wirtschaftspark Gebäude B3; Selzthalerstraße 14; , 8940 Liezen - ISOP Liezen
  • Robert-Stolz-Gasse 24; 8720 Knittelfeld - BFI
  • Bahnhofweg 7/1, 8940 Liezen - ISOP Liezen
  • Fronleichnamsweg 15/EG, 8940 Liezen - move-ment Personal- und Unternehmensberatungs GmbH
  •  Hauptstraße 375, 8962 Gröbming - Jugend am Werk Steiermark GmbH
  • Chlumeckyplatz 3/EG, 8990 Bad Aussee – Jugend am Werk Steiermark GmbH
  • Burggasse 3, 8750 Judenburg, bit Schulungszentrum GmbH
  • Bundesstraße 66, 8740 Zeltweg, bit Schulungszentrum GmbH

Obersteiermark Ost (AMS Bruck/Mur, Leoben, Mürzzuschlag)

  • Wiener Straße 16, 8705 Kapfenberg, BFI Bildungszentrum des BFI Steiermark
  • Pichlmayergasse 17, 8700 Leoben - ARGE alea+partner GmbH / JAW Stmk. GmbH
  • Kolomann-Wallisch-Platz 12, 8600 Bruck/Mur – ARGE alea+partner / JAW Stmk GmbH
  • Erzstraße 21; 8700 Leoben - bfi Bildungszentrum Leoben
  • Dorfstraße 9, 8700 Leoben, bit schulungscenter GmbH
  • WBI, Wassenstraße 1, 8700 Leoben
  • Buglkraxn, Donawitzer Straße 35, 8700 Leoben
  • Caritas, Franz Josef Straße 21, 8700 Leoben
  • ZAM, Hauptplatz 18, 8700 Leoben
  • Produktionsschule, Schießstattstrasse 10a, 8700 Leoben
  • Koloman Wallisch Platz 12, 8600 Bruck, ISOP
  • Kendlbachstraße 11, 8605 Kapfenberg, bit schulungszentraum GmbH
  • Bleckmanngasse 10b, 8680 Mürzzuschlag, bit schulungszentrum GmbH
  • Franz Josef Straße 11, 8700 Leoben, move-ment Personal- und Unternehmensberatung GmbH

Süd-West Steiermark (AMS Deutschlandsberg, Leibnitz, Voitsberg)

  • C v. Hötzendorf-Straße 25b, 8570 Voitsberg - ARGE alea+partner GmbH / JAW Stmk. GmbH
  • Untere Schmiedgasse 3, 8530 Deutschlandsberg - ARGE alea+partner GmbH / JAW Stmk. GmbH
  • Kindermann-Zentrum 4/3.Stock, 8430 Leibnitz - ARGE alea+partner GmbH / JAW Stmk. GmbH
  • Frauentalerstraße 16b, 8530 Deutschlandsberg, ISOP Innovative Sozialprojekte GmbH
  • Fabrikstraße 4-6, 2OG, 8530 Deutschlandsberg, bit schulungscenter GmbH
  • Bahnhofstraße 3, 8430 Leibnitz, bit schulungscenter GmbH
  • Bahnhofstraße 3, 8430 Leibnitz, ISOP
  • Schillerstraße 19, 8570 Voitsberg, ISOP

Oststeiermark (AMS Feldbach, Gleisdorf, Hartberg, Weiz)

  • Gleichenberger-Straße 2-4, 8330 Feldbach - ARGE alea+partner GmbH / JAW Stmk. GmbH
  • Business Park 6, 8200 Gleisdorf - ARGS alea+partner GmbH / JAW Stmk. GmbH
  • Georg Andreas Fugger-Straße 6; 8480 Mureck ---ARGE alea+partner Gmbh/JAW Stmk GmbH
  • Hauptplatz 20, 8330 Feldbach - ISOP
  • Weidenstraße 3, 8230 Hartberg, BFI Bildungszentrum Hartberg
  • Hans Klöpferstr. 4, 8480 Mureck, ISOP
  • Klammstraße 2, 8160 Weiz, Pro Mente

 

Stand im Bundesland: 22. Juni 2026

Für Ihr Bundesland gibt es keine regionalen Inhalte.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 17. Februar 2026