Umschulungsgeld
Wenn Sie einen Rechtsanspruch auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation haben, können Sie Umschulungsgeld erhalten.
Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen?
- Ihre Pensionsversicherung hat mit Bescheid festgestellt, dass Sie einen Rechtsanspruch auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation nach ASVG haben.
- Ihre Pensionsversicherung hat festgestellt, dass die berufliche Rehabilitation für Sie zweckmäßig und zumutbar ist.
- Sie arbeiten bei Auswahl, Planung und Durchführung der beruflichen Rehabilitation aktiv mit.
Wie viel Umschulungsgeld erhalten Sie von uns?
- Während der Auswahl und Planung Ihrer beruflichen Rehabilitation ist das Umschulungsgeld so hoch wie Ihr Arbeitslosengeld.
- Während der beruflichen Rehabilitation wird der Grundbetrag Ihres Arbeitslosengeldes um 22 % erhöht. Sie erhalten in jedem Fall einen täglichen Mindestbetrag.
- Zusätzlich erhalten Sie auch allfällige Familienzuschläge.
Wie lange erhalten Sie Umschulungsgeld von uns?
- Beginn: Ab dem Tag, an dem Ihre Pensionsversicherung den Bescheid ausgestellt hat – vorausgesetzt, Sie beantragen das Umschulungsgeld innerhalb von 4 Wochen danach.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie das Umschulungsgeld erst später beantragen, erhalten Sie es frühestens ab dem Tag, an dem Sie es beantragt haben.
- Ende: Am Monatsende nach Ihrer letzten beruflichen Rehabilitation.
Wie beantragen Sie das Umschulungsgeld?
- Entweder über Ihr eAMS-Konto.
- Oder Sie beantragen es bei Ihrem AMS: Bitte derzeit telefonisch oder schriftlich (z.B. per E-Mail). Wir schicken Ihnen dann das Antragsformular per Post zu. Bitte kommen Sie wegen Corona (Covid19) derzeit nicht persönlich zum AMS. Wir informieren Sie, wenn ein persönlicher Termin im AMS notwendig ist.
Wichtig:
- Bitte beachten Sie alle Fristen, die Sie mit Ihrer AMS-Beraterin, Ihrem AMS-Berater vereinbaren.
- Informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie eine Frist nicht einhalten können.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 10. Juli 2020