Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit
Wenn Sie mit Ihrer_ihrem Dienstgeber_in eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit vereinbaren und eine Aus- und Weiterbildung absolvieren möchten, dann unterstützen wir Sie in dieser Zeit mit einer Weiterbildungsbeihilfe oder Weiterbildungsteilzeitbeihilfe – vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt.
Derzeit ist noch keine Antragstellung möglich, da die Bundesrichtlinie noch nicht in Kraft getreten ist.
Das früheste Datum für eine Antragstellung wird schnellstmöglich bekannt gegeben.
Die Beihilfe ist jährlich mit EUR 150 Mio. begrenzt.
Welche allgemeinen Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Sie haben Anspruch, wenn Sie nach §§ 11 oder 11a AVRAG oder einer gleichartigen bundes- oder landesgesetzlichen Regelung für die Dauer der Aus- und Weiterbildung karenziert sind,
- nicht der Ausbildungspflicht unterliegen
und - während den letzten 26 Wochen vor Ausbildungsbeginn kein Kinderbetreuungs- oder Wochengeld in Anspruch genommen haben.
Wenn Ihr Einkommen unter der halben ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von EUR 3.465,00 (Wert 2026) liegt, ist für die Weiterbildungsbeihilfe eine Bildungsberatung bei einem BerufsInfoZentrum des AMS erforderlich.
Welche persönlichen Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
- Sie sind bei Antragstellung mindestens 12 Monate durchgehend vollentlohnt bei Ihrer_m aktuellen Dienstgeber_in in Österreich vollversicherungspflichtig beschäftigt.
- Im Fall einer Beschäftigung in einem Saisonbetrieb sind Sie 3 Monate direkt vor Antragstellung und insgesamt 12 Monate in den letzten 24 Monaten in Österreich vollversicherungspflichtig beschäftigt.
- Bei abgeschlossenem Master- oder Diplomstudium haben Sie mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Beschäftigungszeit in Österreich und davon 12 Monate ununterbrochen bei Ihrer_m aktuellen Dienstgeber_in.
- Sie haben mit Ihrer_m Dienstgeber_in die „Vereinbarung Weiterbildungszeit/Weiterbildungsteilzeit“ abgeschlossen.
Welche Aus- und Weiterbildungen werden gefördert?
Wir fördern Aus- und Weiterbildungen, die arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar sind.
Weiterbildungsbeihilfe: Die Aus- und Weiterbildung dauert mindestens 2 Monate und hat mindestens 20 Wochenstunden/ECTS pro Semester bzw. 16 Wochenstunden/ECTS bei fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeit.
Weiterbildungsteilzeitbeihilfe: Die Aus- und Weiterbildung dauert mindestens 4 Monate und mindestens 10 Wochenstunden/ECTS pro Semester bzw. 8 Wochenstunden/ECTS bei fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeit.
Bei mehreren Aus- und Weiterbildungen in Modulen ist zu beachten:
- Für die Weiterbildungsbeihilfe muss 1 Modul mindestens 2 Monate dauern.
- Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe muss 1 Modul mindestens 4 Monate dauern.
- Das gesamte Ausbildungsziel ist im Bildungsplan festgehalten.
Wie lange erhalten Sie die Beihilfe(n)?
Weiterbildungsbeihilfe: Für die Dauer der Aus- und Weiterbildung, maximal 1 Jahr in einem Zeitraum von 4 Jahren ab Beginn der Weiterbildungsbeihilfe.
Weiterbildungsteilzeitbeihilfe: Für die Dauer der Aus- und Weiterbildung, maximal 2 Jahre in einem Zeitraum von 4 Jahren ab Beginn der Weiterbildungsteilzeitbeihilfe.
Wie viel Geld erhalten Sie von uns?
- Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
- Bei einem Einkommen über der halben Höchstbeitragsgrundlage von EUR 3.465,00 (Wert 2026) übernimmt die_der Dienstgeber_in 15 % der Weiterbildungsbeihilfe.
- Weiterbildungsteilzeit: Die Beihilfe wird um den Prozentsatz der Arbeitszeitreduktion (mind. 25 % und max. 50 %) verringert.
Wo beantragen Sie die Beihilfe(n)?
Entweder persönlich in Ihrer AMS-Geschäftsstelle oder über Ihr MeinAMS-Konto.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 28. November 2025