Familienhospiz-, Pflege-Karenz und Rehabilitationsbegleitung eines Kindes
Sie bekommen Geld vom AMS und pflegen oder begleiten ein schwer krankes oder pflegebedürftiges Familien-Mitglied? In diesem Fall können Sie sich vom AMS abmelden und erhalten eventuell Pflegekarenzgeld.
Was bedeutet das für Sie?
Sie müssen sich beim AMS abmelden und haben in dieser Zeit keinen Anspruch auf Geld vom AMS. Aber Sie können Pflegekarenzgeld beim Sozialministerium-Service beantragen.
Und: Sie bleiben grundsätzlich kranken- und pensionsversichert:
- bis zu 9 Monate für die Begleitung eines schwerstkranken Kindes.
- bis zu 6 Monate für die Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen.
- bis zu 3 Monate für die Pflege eines nahen Angehörigen ab einer gewissen Pflegestufe.
- bis zu höchstens 4 Wochen für die Begleitung von Kindern bei einem Rehabilitationsaufenthalt.
Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihre AMS- Beraterin, Ihren AMS-Berater. Wir informieren Sie gerne.
Wo erfahren Sie mehr über das Pflegekarenzgeld?
Auf der Website des zuständigen Sozialministeriumservice
Telefonisch unter: 0316/7090
Können Sie weitere finanzielle Hilfe beantragen?
Möglicherweise erhalten Sie einen Familienhospizkarenz-Zuschuss. Bitte wenden Sie sich dazu an das Familienservice des Bundeskanzleramtes:
- Telefon: 0800 240 262 (kostenlos)
Diese Seite wurde aktualisiert am: 27. November 2024