Familienhospiz-, Pflege-Karenz und Rehabilitationsbegleitung eines Kindes

Sie bekommen Geld vom AMS und pflegen oder begleiten ein schwer krankes oder pflegebedürftiges Familien-Mitglied? In diesem Fall können Sie sich vom AMS abmelden und erhalten eventuell Pflegekarenzgeld.


  • Lebenssituation Arbeitslosigkeit

Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen sich beim AMS abmelden und haben in dieser Zeit keinen Anspruch auf Geld vom AMS. Aber Sie können Pflegekarenzgeld beim Sozialministerium-Service beantragen.

Und: Sie bleiben grundsätzlich kranken- und pensionsversichert:

  • bis zu 9 Monate für die Begleitung eines schwerstkranken Kindes.
  • bis zu 6 Monate für die Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen.
  • bis zu 3 Monate für die Pflege eines nahen Angehörigen ab einer gewissen Pflegestufe.
  • bis zu höchstens 4 Wochen für die Begleitung von Kindern bei einem Rehabilitationsaufenthalt.

Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihre AMS- Beraterin, Ihren AMS-Berater. Wir informieren Sie gerne.

Wo erfahren Sie mehr über das Pflegekarenzgeld?

Auf der Website des zuständigen Sozialministeriumservice

Telefonisch unter: 0316/7090

Können Sie weitere finanzielle Hilfe beantragen?

Möglicherweise erhalten Sie einen Familienhospizkarenz-Zuschuss. Bitte wenden Sie sich dazu an das Familienservice des Bundeskanzleramtes:

  • Telefon: 0800 240 262 (kostenlos)

Diese Seite wurde aktualisiert am: 27. November 2024