Teilzeitjobs: Formen, rechtliche Aspekte & wichtige Tipps

Sie studieren, haben Familie oder möchten aus einem anderen Grund lieber einen Teilzeitjob als eine Vollzeitbeschäftigung? Wir haben für Sie die wichtigsten allgemeinen Informationen und rechtlichen Aspekte zur Teilzeitarbeit zusammengestellt.

Was versteht man unter Teilzeitarbeit?

Arbeitnehmer_innen, die weniger als die üblichen 40 Stunden pro Woche bzw. weniger als die im Kollektivvertrag festgesetzte Normalarbeitszeit (zum Beispiel 38,5 Stunden) tätig sind, gelten als Angestellte in Teilzeitarbeit. Das Stundenausmaß und die Stundenaufteilung werden individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer_in ausgemacht und sollen in jedem Fall schriftlich vereinbart werden. So kann es für Sie ideal sein, gleich 2 oder 3 ganze Tage hintereinander zu arbeiten, für andere ist es wiederum passender, von Montag bis Freitag nur wenige Stunden zu arbeiten.

Es besteht auch die Möglichkeit, mehrere geringfügige Beschäftigungen bei verschiedenen Unternehmen parallel auszuüben. Wenn die gesamte Stundenanzahl weniger als die Normalarbeitszeit ausmacht, fällt dies ebenfalls unter den Begriff Teilzeitarbeit.

Tipp

Sie sind arbeitslos und geringfügig beschäftigt? Bitte beachten Sie die Hinweise des AMS.

Sonderformen der Teilzeitbeschäftigung

Die Beweggründe für eine Anstellung auf Teilzeitbasis sind ebenso unterschiedlich wie die verschiedenen Arten von Teilzeitbeschäftigung. Wir stellen Ihnen die häufigsten Formen der Teilzeitarbeit vor:

Elternteilzeit

Auf die Elternteilzeit besteht bei gewissen Voraussetzungen ein gesetzlicher Anspruch. Mütter und Väter können davon gleichermaßen Gebrauch machen, tatsächlich wird die Elternteilzeit aber deutlich häufiger von Frauen als von Männern beansprucht. 

Eltern haben bis zur Vollendung des 7. Lebensjahrs des Kindes die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Elternteilzeit, 

  • wenn sie in einem Unternehmen tätig sind, das mindestens 20 Arbeitnehmer_innen beschäftigt,
  • wenn sich die Dauer ihrer Anstellung ununterbrochen auf mindestens drei Jahre beläuft und 
  • wenn sie mit dem Kind im gleichen Haushalt leben oder die Obsorge haben.
Tipp

Wenn die Inanspruchnahme der Elternteilzeit gewünscht ist, muss dies mindestens drei Monate vor Beanspruchung dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden.

Altersteilzeit – Übergang in die Pension

In den Jahren vor der Pensionierung können Arbeitnehmer_innen unter bestimmten Voraussetzungen eine Form der Altersteilzeit in Anspruch nehmen. 

Die Altersteilzeit wirkt sich in Österreich nicht negativ auf die Pension aus. Während der Altersteilzeit werden die Sozialversicherungsbeiträge weiterhin auf Basis der ursprünglichen Arbeitszeit entrichtet. Dadurch bleibt die Beitragsgrundlage für die Pensionsberechnung unverändert. Auch der Anspruch auf Abfertigung bleibt unverändert. 

Wiedereingliederungsteilzeit – Teilzeitarbeit nach längerer Krankheit

Die sogenannte Wiedereingliederungsteilzeit wurde geschaffen, um nach längerer Krankheit einen sanften Wiedereinstieg möglich zu machen. War ein_e Dienstnehmer_in mindestens sechs Wochen im Krankenstand und möchte schrittweise an den Arbeitsplatz zurückkehren, ist eine Reduktion der Arbeitsstunden auf 25–50 % für eine Dauer von bis zu einem halben Jahr möglich. Finanziell gibt es in derartigen Fällen ein sogenanntes Wiedereingliederungsgeld, das von der Krankenkasse ausbezahlt wird. Die Wiedereingliederungsteilzeit muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.

Geringfügige Beschäftigung

Eine Form der Teilzeitarbeit stellt die geringfügige Anstellung dar. Der einzige Unterschied zu den „normalen“ Teilzeitangestellten besteht im reduzierten Versicherungsschutz. Während geringfügig Beschäftigte nur unfallversichert sind, besteht für die übrigen Arbeitnehmer_innen zusätzlich Schutz in der Kranken- und Sozialversicherung. Für geringfügig Beschäftigte besteht unter gewissen Voraussetzungen jedoch die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung.

Jobsharing

Bei dieser Form der Teilzeitbeschäftigung teilen sich in der Regel zwei Angestellte eine Vollzeitstelle und damit auch das Gehalt, Sonderzahlungen sowie den Urlaubsanspruch. Sie können selbst die Verteilung sowie das Ausmaß der Stunden vereinbaren, der Arbeitgeber hat diesbezüglich nur Vermittlerfunktion.

Gründe für Teilzeitarbeit

Es gibt verschiedene Gründe, sich gegen einen Vollzeitjob und für eine Teilzeitbeschäftigung zu entscheiden. Die häufigsten Gründe sind: 

  • Wunsch nach höherer Lebensqualität: Viele Menschen entscheiden sich für Teilzeitarbeit, um eine bessere Work-Life-Balance zu erzielen, indem sie mehr Zeit für Hobbys und andere Interessen haben.
  • Betreuungspflichten: Eltern minderjähriger Kinder oder Personen, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, nehmen häufig Teilzeitjobs an, um ihren familiären Verpflichtungen besser nachzukommen.
  • Wiedereinstieg ins Berufsleben: Für Personen, die nach längerer Pause wieder ins Arbeitsleben einsteigen möchten, kann Teilzeitarbeit eine ideale Wahl sein. 
  • Vereinbarkeit mit dem Studium: Teilzeitarbeit ist eine beliebte Option für Studierende oder Personen, die nebenbei eine Aus- oder Weiterbildung absolvieren.
  • Gesundheitliche Gründe: Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder chronischen Erkrankungen entscheiden sich oft für Teilzeitarbeit, um ihre Belastung zu verringern und ihre Gesundheit nicht zu gefährden.

Rechte und Pflichten bei Teilzeitarbeit in Österreich

Das Wichtigste vorweg: Angestellte auf Teilzeitbasis müssen gleichbehandelt werden wie jene in Vollzeitanstellungen. Teilzeitangestellten dürfen keine Nachteile gegenüber Vollzeitangestellten entstehen.

Arbeitszeitregelungen: Mehrarbeit und Überstunden bei Teilzeitarbeit

Von Mehrarbeit spricht man, wenn die Anzahl der getätigten Wochenstunden die vereinbarte Arbeitszeit überschreitet. Wenn Sie mehr als die im Kollektivvertrag geregelte Normalarbeitszeit arbeiten, dann gilt dies als Überstunden.

Beispiel

Wenn Sie 20 Wochenstunden vereinbart haben, und in einer Woche 23 Stunden arbeiten, dann wurden drei Stunden Mehrarbeit geleistet.

Haben Sie bei einer Teilzeitbeschäftigung von 35 Stunden in einer Woche 42 Stunden gearbeitet, und die Normalarbeitszeit im Kollektivvertrag liegt bei 40 Stunden pro Woche, so wurden fünf Stunden Mehrarbeit und zwei Überstunden geleistet.

Was Sie bezüglich Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigten wissen sollten:

Auszahlung oder Zeitausgleich für Mehrstunden?

  • Ob geleistete Mehrstunden mit Zeitausgleich abgegolten oder ausbezahlt werden, kann mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Häufig ist dies auch kollektivvertraglich geregelt.
  • Werden die Mehrstunden monetär abgegolten, haben Sie Anspruch auf einen Zuschlag von 25 % auf das Normalentgelt.
  • Wenn regelmäßig Mehrarbeit geleistet wird, muss dies auch bei den Sonderzahlungen Berücksichtigung finden. 
  • Haben Sie mit der Unternehmensführung Zeitausgleich vereinbart, besteht Anrecht darauf, diesen innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten zu beanspruchen. 

Pflicht zur Mehrarbeit?

  • Für Arbeitnehmer_innen besteht keine Pflicht, Mehrstunden zu leisten. Das gilt insbesondere bei wichtigen privaten Interessen wie Kinderbetreuung oder Arzttermin. Die Interessen der Arbeitnehmerin_des Arbeitnehmers wiegen in diesem Fall schwerer als jene des Arbeitgebers. 
  • Im Falle von Elternteilzeit entfällt die Pflicht, Mehrstunden zu absolvieren, zur Gänze. 
  • Ist Mehrarbeit nicht vermeidbar, ist der Dienstgeber dazu angehalten, die betroffenen Mitarbeiter_innen so früh wie möglich über die Notwendigkeit von Mehrarbeit zu informieren.

Kündigung und Entlassung

Nach dem Gleichbehandlungsgebot haben Teilzeitbeschäftigte bei Kündigungsschutz, Kündigungsfristen oder Arbeitsplatzsicherung dieselben Rechte und Pflichten wie Mitarbeiter_innen in Vollzeitanstellungen.

Urlaubsanspruch bei Teilzeitjobs

Teilzeitbeschäftigte haben pro Jahr ebenso Anspruch auf 5 Wochen bezahlten Urlaub. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit kann der Urlaubsanspruch auch 6 Wochen pro Jahr betragen.

Der Urlaubsanspruch von Teilzeitbeschäftigten richtet sich nach der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage. Beispiel:

Teilzeitbeschäftigte, die an 3 Tagen pro Woche arbeiten, haben Anspruch auf 15 Urlaubstage (3 × 5).

Teilzeitbeschäftigte, die an 4 Tagen pro Woche arbeiten, haben Anspruch auf 20 Urlaubstage (4 × 5).

Der Urlaubsanspruch von Teilzeitbeschäftigten wird proportional zur Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage berechnet. Im Verhältnis ist der Urlaubsanspruch von Teilzeitbeschäftigten und Vollzeitbeschäftigten somit gleich. Der Unterschied zur Vollzeitbeschäftigung liegt in der tatsächlichen Anzahl der Urlaubstage, da Teilzeitkräfte in der Regel weniger Tage pro Woche arbeiten. Teilzeitbeschäftigte haben also nicht weniger Urlaub, sondern nehmen Urlaubstage entsprechend ihren Arbeitstagen. Die Anzahl der Arbeitsstunden pro Tag spielt dabei keine Rolle.

Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

Chancen auf Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten müssen gleichermaßen für alle Angestellten zugänglich sein.

Informationspflicht bezüglich offener Stellen

Die Unternehmensführung hat sämtliche Mitarbeiter_innen über offene firmeninterne Stellen zu informieren. Angestellte auf Teilzeitbasis haben so die Möglichkeit, bei Interesse und vorhandener fachlicher Qualifikation das Stundenkontingent aufzustocken.

Vor- und Nachteile der Teilzeitbeschäftigung

Ob Studium, Familie oder mehr Zeit für Hobbys – viele Arbeitnehmer_innen entscheiden sich bewusst für eine Teilzeitbeschäftigung. Diese beliebte Arbeitsform überzeugt mit einigen Vorteilen, hat jedoch auch einige Nachteile:

Vorteile der Teilzeitbeschäftigung: 

  • Bessere Work-Life-Balance
  • Hohe Flexibilität
  • Vereinbarkeit mit Aus- oder Weiterbildung
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Nachteile der Teilzeitbeschäftigung: 

  • Geringeres Einkommen
  • Auswirkungen auf Pensionsanspruch: Bei Teilzeitbeschäftigungen wird im Vergleich zur Vollzeit weniger in das Pensionskonto einbezahlt. Eine jahrelange Teilzeitbeschäftigung kann sich negativ auf die Pensionsansprüche auswirken und im schlimmsten Fall zur Altersarmut führen. 
  • Eingeschränkte Karrierechancen: Führungsfunktionen werden meist als Vollzeitstellen ausgeschrieben, weshalb Teilzeitbeschäftigung mit geringeren Aufstiegsmöglichkeiten in Zusammenhang gebracht wird.
  • Geringere finanzielle Absicherung: Mit einem Teilzeitgehalt können schwieriger Rücklagen gebildet oder größere Anschaffungen getätigt werden.
  • Mehrfachbelastung bei Familie und Arbeit

Gehalt und Sozialversicherung bei Teilzeitjobs

Wer eine Teilzeitbeschäftigung annimmt, möchte wissen, ob Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld zustehen und ab wann Beiträge an die Sozialversicherung fällig sind,  damit eine Krankenversicherung aufrecht ist. Wir haben für Sie alle Infos:

Wie wird das Gehalt bei Teilzeitarbeit berechnet?

Entlohnung

Teilzeit-Bedienstete müssen genauso wie Beschäftigte auf Vollzeitbasis ihren Qualifikationen und Kompetenzen gemäß sowie anhand ihrer Vordienstzeiten im aliquoten Ausmaß entlohnt werden. 

Sonderzahlungen und Mehrleistungen

Ebenso besteht Anspruch auf Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsentgelt, eventuelle Benefits oder Weihnachtsgeschenke, jeweils im Verhältnis zu den getätigten Arbeitsstunden.

Krankenstand oder Dienstverhinderung

Auch Teilzeitangestellte erhalten im Falle von Krankenstand oder einer begründeten Dienstverhinderung Entgeltfortzahlungen.

Sozialversicherungspflicht bei Teilzeitarbeit

Bei einer Teilzeitbeschäftigung stellt sich auch oft die Frage, welchen Versicherungsschutz Sie aufgrund Ihrer Anstellung haben. Sofern Ihr Verdienst über der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze liegt, werden Sie von Ihrem Arbeitgeber automatisch unfall-, kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert. Liegt Ihr Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze, dann sind Sie ausschließlich unfallversichert. Für geringfügig Beschäftigte besteht unter gewissen Voraussetzungen jedoch die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung.

Umwandlung von Vollzeit in Teilzeitarbeit und umgekehrt

Ein generelles Recht bei der aktuellen Arbeitsstelle auf Vollzeit oder Teilzeit zu wechseln, gibt es in Österreich nicht. Wer seine aktuelle Wochenarbeitszeit erhöhen oder reduzieren  möchte, muss das mit dem Arbeitgeber besprechen und sich auf eine neue Arbeitszeit einigen.  Eine einseitige Durchsetzung ist somit nicht möglich, weder von Arbeitnehmer_innen-, noch von Arbeitgeberseite.  

Sollten Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf eine Änderung Ihrer Arbeitszeit einigen, sollten die neuen Arbeitszeiten unbedingt schriftlich festgehalten werden.

Branchen und Berufe mit hoher Teilzeitbeschäftigung

Teilzeitbeschäftigung ist in Österreich in bestimmten Branchen besonders stark verbreitet, dazu zählen: 

  • Einzelhandel: Verkäufer_innen, Kassierer_innen, Lagerpersonal
  • Gesundheitswesen: Pflegekräfte, Rezeptionist_innen in Arztpraxen und am Empfang von Krankenhäusern oder REHA-Einrichtungen
  • Gastronomie und Hotellerie: Kellner_innen, Küchenhilfen, Reinigungs- oder Housekeeping-Personal
  • Bildungsbereich: Kindergartenpädagog_innen, Lehrer_innen
  • Administration und Verwaltung: Assistent_in, Buchhalter_in, Sachbearbeiter_in

Wie findet man einen Teilzeitjob?

Teilzeitjobs werden in vielen Branchen angeboten und regelmäßig ausgeschrieben – dennoch kann die gezielte Suche manchmal herausfordernd sein.

Die AMS-Jobbörse alle jobs erleichtert Ihnen die Suche nach dem passenden Job: Kostenlos und einfach können Sie auf alle jobs österreichweit nach allen offenen Teilzeitstellen suchen. Um ausschließlich Teilzeitstellen angezeigt zu bekommen, können Sie bei Ihrer Suche den Arbeitszeit-Filter auf „Teilzeit“ setzen.

Praktische Tipps für Ihre Bewerbung um Teilzeitarbeit:

  • Klare Angaben der gewünschten bzw. möglichen Arbeitszeit: Führen Sie Ihre zeitliche Verfügbarkeit (z. B. 20 Stunden pro Woche, vormittags oder nachmittags etc.) an.
  • Begründung für Teilzeitarbeit: Eine kurze Erklärung kann sinnvoll sein. Wenn eine Teilzeitstelle beispielsweise gut mit Ihrem Lebensstil, Studium oder anderen Verpflichtungen vereinbar ist, können Sie das in Ihrer Bewerbung anführen.
  • Gut strukturierter und aktueller Lebenslauf: Führen Sie in Ihrem Lebenslauf relevante Berufserfahrungen und Qualifikationen auf. Auch eventuelle Lücken, wie zum Beispiel Elternkarenz oder Weiterbildung, sollten kurz erklärt sein.
  • Flexibilität hervorheben, sofern gegeben: Teilzeitkräfte mit variablen Arbeitszeiten sind oft besonders gefragt. Sofern es Ihnen möglich ist, können Sie im Bewerbungsschreiben durchaus betonen, dass Sie hinsichtlich Arbeitszeiten sehr flexibel sind und beispielsweise auch bei Bedarf einspringen könnten.
  • Langfristiges Interesse betonen: Betonen Sie in Ihrer Bewerbung, dass Sie an einer dauerhaften und verlässlichen Zusammenarbeit interessiert sind. Geben Sie beispielsweise an, dass Sie die Teilzeitstelle nicht nur als kurzfristige Lösung sehen, sondern sich eine langfristige Zusammenarbeit vorstellen können.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 30. Mai 2025