Beschäftigungsinitiative 50+ Burgenland
Wenn Sie eine Arbeitskraft einstellen, die älter als 50 Jahre ist erhalten Sie von uns eine Förderung – vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt.
Wer kann die Förderung beantragen – und wer nicht?
Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Ausnahmen:
- AMS,
- politische Parteien,
- Clubs politischer Parteien,
- radikale Vereine und
- Bund.
Welche Bedingungen muss die Arbeitskraft erfüllen?
- Entweder ist die Arbeitskraft mindestens 50 Jahre alt und wird vom AMS Burgenland bereits mehr als 182 Tage betreut.
- Oder die Arbeitskraft ist noch nicht 50 Jahre alt und wird vom AMS Burgenland bereits mehr als 1 Jahr betreut.
Wie hoch ist die Förderung?
Frauen:
- Im 1. Monat: 100 % der Bemessungsgrundlage – also Bruttoentgelt plus 50% Pauschale für Nebenkosten.
- Vom 2. bis zum 6. Monat: 66,7 % der Bemessungsgrundlage.
Männer:
- Im 1. Monat: 100 % der Bemessungsgrundlage
- Vom 2. bis zum 6. Monat: jeweils bis zu 25 % der Bemessungsgrundlage.
Bitte beachten Sie dabei: Obergrenze für das Bruttoentgelt ist die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage – auf Basis Vollzeitbeschäftigung.
Wie lange erhalten Sie die Förderung?
- Frauen: bis zu 6 Monate.
- Männer: bis zu 6 Monate.
Wann, wo und wie müssen Sie die Förderung beantragen?
Bitte wenden Sie sich vor Beginn des Arbeitsverhältnisses an Ihr AMS und vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 11. März 2020