Beschäftigungsinitiative 2021 Niederösterreich
Wenn Sie eine arbeitslose Arbeitskraft einstellen, erhalten Sie von uns einen Zuschuss zu den Lohnkosten – vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt.
Wer erhält diese Förderung?
Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – ausgenommen
- das AMS,
- politische Parteien,
- Clubs politischer Parteien,
- radikale Vereine und
- der Bund.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Die Arbeitskraft muss älter als 50 Jahre sein und
- seit mindestens 90 Tage arbeitslos sein oder
- ihre Chancen auf Arbeit sind wegen gesundheitlicher Einschränkungen erschwert oder
- ihre Chancen auf Arbeit sind erschwert, weil sie länger nicht gearbeitet hat, z. B. Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger.
Oder die Arbeitskraft ist seit mehr als 1 Jahr arbeitslos gemeldet – unabhängig vom Alter.
Wie hoch ist die Förderung und wie lange zahlen wir sie?
- Frauen: Im 1. Monat 100 %, im 2. bis 5. Monat 66,7 % der Bemessungsgrundlage
- Männer: 4 Monate 40 % der Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage:
Für die Berechnung der Förderung wird das monatliche Bruttoentgelt herangezogen - ohne
- Sonderzahlungen
- Mehrarbeits- und Überstundenentgelt
- Aufwandsersatz
- erfolgsabhängige Entgeltbestandteile
Das Bruttoentgelt wird um eine Pauschale von 50% für Nebenkosten erhöht.
Wo und wie beantragen Sie die Förderung?
In einem persönlichen Gespräch mit Ihrer AMS-Beraterin, Ihrem AMS-Berater – vor Beginn des Arbeitsverhältnisses.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 05. Januar 2021