Beschäftigungsinitiative 2023 Niederösterreich

Wenn Sie Personen einstellen, die älter als 50 Jahre sind, können Sie eine Beihilfe im Rahmen dieses Programms erhalten – vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt.

Wer kann die Beihilfe beantragen?

Alle Unternehmen – ausgenommen

  • AMS,
  • Bund.
  • politische Parteien,
  • Clubs politischer Parteien und
  • radikale Vereine.

Welche Arbeitskräfte fördern wir?

Personen über 50 Jahre,

  • die über 90 Tage arbeitslos sind oder
  • deren Beschäftigungschancen wegen gesundheitlicher Einschränkungen erschwert sind oder
  • deren Beschäftigungschancen wegen langer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt erschwert sind, wie beispielsweise Wiedereinsteigerinnen oder Wiedereinsteiger.

Welche Förderkonditionen bieten wir Ihnen an?

Die Höhe und die Dauer der Förderung beträgt für

  • Frauen:
    unter 30 Wochenstunden 5 Monate 40%
    ab 30 Wochenstunden 5 Monate 50%
  • Männer
    3 Monate 40%

Wie wird die Förderung berechnet?


Für die Berechnung der Förderung wird das monatliche Bruttoentgelt herangezogen - ohne

  • Sonderzahlungen
  • Mehrarbeits- und Überstundenentgelt
  • Aufwandsersatz
  • erfolgsabhängige Entgeltbestandteile

Das Bruttoentgelt wird um eine Pauschale von 50% für Lohnnebenkosten erhöht. Dieser Betrag ist die Grundlage für die Berechnung der Förderhöhe und der Förderdauer.

Wann und wo beantragen Sie die Beihilfe?

Bitte beantragen Sie die Förderung vor Beginn der Beschäftigung über ihr eAMS-Konto für Unternehmen! Bei Fragen zum eAMS-Konto steht Ihnen Ihr_e Berater_in des Service für Unternehmen gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie dabei:
Voraussetzung für die Beihilfe ist ein Beratungsgespräch – und zwar bevor die Person eingestellt wird.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 28. Dezember 2022