Eingliederungsbeihilfe
Wenn Sie, zum Beispiel, Personen einstellen, die längere Zeit arbeitslos waren, können Sie eine Beihilfe erhalten – vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt.
Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern.
Voraussetzungen und Höhe einer Förderung sind nicht in allen Regionen gleich.
Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.
Wer kann die Beihilfe beantragen?
Alle Unternehmen – ausgenommen
- AMS,
- Bund,
- politische Parteien,
- Clubs politischer Parteien und
- radikale Vereine.
Welche Arbeitskräfte fördern wir?
Gefördert werden können Personen, die
- älter als 50 Jahre sind.
- unter 25 Jahre, und seit mindestens 6 Monaten arbeitslos sind.
- mindestens 25 Jahre alt, und seit mindestens 12 Monaten arbeitslos sind.
- akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind, z. B. bei Wiedereinsteigerinnen oder Wiedereinsteiger, Ausbildungsabsolventinnen oder Ausbildungsabsolventen mit fehlender Berufspraxis. In diesem Fall gelten besondere Bedingungen.
Bitte beachten Sie: Die Altersgrenzen können regional unterschiedlich sein. Bitte wenden Sie sich an das AMS, das für die zu fördernde Person zuständig ist.
Wie hoch ist die Beihilfe?
Von Fall zu Fall unterschiedlich: Die Höhe richtet sich nach den arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen. Daher vereinbaren wir diese mit Ihnen individuell.
Wie lange erhält das Unternehmen die Beihilfe?
Von Fall zu Fall unterschiedlich: Sie richtet sich nach den arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen. Daher vereinbaren wir sie mit jedem Unternehmen individuell.
Wann und wo beantragen Sie die Beihilfe?
- Entweder bei dem AMS, das für die zu fördernde Person zuständig ist.
- Oder über das eAMS-Konto.
Wichtig:
- Voraussetzung für die Beihilfe ist ein Beratungsgespräch – und zwar bevor die Person eingestellt wird.
- Die Voraussetzungen für die Beihilfe sind regional unterschiedlich. Wir informieren Sie gerne über die Details.
Regionale Förderung
Eingliederungsbeihilfe
Wer kann die Beihilfe beantragen?
Alle Unternehmen - ausgenommen
- AMS
- Bund
- politische Parteien
- Clubs politischer Parteien
- radikale Vereine
Welche Arbeitskräfte fördern wir?
- Langzeitarbeitslose
- Personen mit drohender Langzeitarbeitslosigkeit
Wie hoch ist die Beihilfe?
Von Fall zu Fall unterschiedlich: Die Höhe richtet sich nach den arbeitsmarktpolitischen Erfordernis-sen. Daher vereinbaren wir diese mit Ihnen individuell.
Wie lange erhält das Unternehmen die Beihilfe?
Von Fall zu Fall unterschiedlich: Sie richtet sich nach den arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen. Daher vereinbaren wir sie mit jedem Unternehmen individuell.
Wann und wo beantragen Sie die Beihilfe?
Über das eAMS-Konto für Unternehmen.
Wichtig:
Voraussetzung für die Beihilfe ist ein Beratungsgespräch - und zwar bevor die Person eingestellt wird.
Die Voraussetzungen für die Beihilfe sind regional unterschiedlich. Wir informieren Sie gerne über die Details.
Stand im Bundesland: 02. Dezember 2020
Diese Seite wurde aktualisiert am: 12. Januar 2021