Beschäftigung ausländischer Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten
Wenn Sie eine Schülerin, einen Schüler oder eine Studentin, einen Studenten aus einem Nicht-EU-Staat beschäftigen wollen, brauchen Sie eine Beschäftigungsbewilligung.
Wo beantragen Sie die Beschäftigungsbewilligung?
Bei der AMS-Geschäftsstelle, die für den Arbeitsort zuständig ist.
In Wien im Service AusländerInnenbeschäftigung
Notwendige Dokumente:
- Antrag,
- gültige Aufenthaltsbewilligung,
- aktueller Studiennachweis,
- Reisepass und
- Meldezettel.
Bitte beachten Sie dabei:
- Die Arbeitszeit darf nicht höher als 20 Wochenstunden sein.
- Ist die Arbeitszeit höher, müssen wir eine Arbeitsmarktprüfung durchführen. Alles Wissenswerte dazu finden Sie unter Ersatzkraft-Verfahren.
Welche Gebühren fallen an?
Alle Informationen dazu finden Sie unter Gebühren in der Ausländerbeschäftigung.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. Juli 2020