Gebühren in der Ausländerbeschäftigung
Sie können die Gebühren und Abgaben entweder überweisen oder bar bezahlen.
Wie hoch sind die Gebühren?
- Antrag: 14,30 Euro
- Ausstellung: 14,30 Euro
- Beilagen pro Bogen: 3,90 Euro
Ausnahmen:
- Befreiungsschein gem. § 15 AuslBG:
47,30 Euro für den Antrag
83,60 Euro für die Ausstellung - Befreiungsschein gem. § 4c AuslBG:
83,60 Euro für die Ausstellung
Wie hoch sind die Verwaltungsabgaben?
- Ausstellung: 6,50 Euro
- Einzelsicherungsbescheinigung: 2,10 Euro
Ausnahmen:
- Ausstellung EU-Freizügigkeitsbestätigung: 2,10 Euro
- Ausstellung Bestätigung gem. § 3(8) AuslBG: 2,10 Euro
Welche Gebühren und Verwaltungsabgaben verrechnen wir dem Unternehmen?
Sicherungsbescheinigung
- Gebühren für Antrag und Beilagen
- Verwaltungsabgabe pro Person für Ausstellung und Einzelsicherungsbescheinigung
Beschäftigungsbewilligung
- Gebühren für Antrag und Beilagen
- Verwaltungsabgabe pro Person für Ausstellung
§4c-Beschäftigungsbewilligung (EWG-TR-Assoziationsabkommen)
- Verwaltungsabgabe pro Person für Ausstellung
Vorläufige Berechtigung § 20 b AuslBG
- Gebühren für Antrag und Beilagen
Anzeigenbestätigung für Au-Pair, Ferial- oder Berufspraktikum, Volontariat, Joint Venture, Konzernausbildung
- Gebühren für Antrag und Beilagen
- Verwaltungsabgabe pro Person für Ausstellung
Welche Gebühren und Verwaltungsabgaben verrechnen wir dem Unternehmen oder der Arbeitskraft?
Entsendebewilligung
- Gebühren für Antrag und Beilagen
- Verwaltungsabgabe pro Person für Ausstellung
Feststellungsbescheid gem. § 2(4) AuslBG
- Gebühren für Antrag und Beilagen
Welche Gebühren und Verwaltungsabgaben verrechnen wir der Arbeitskraft?
EU-Entsendebestätigung
- Gebühren für Antrag und Beilagen
- Verwaltungsabgabe pro Person für Ausstellung
Antragsteller/in: Ausländer/in
- Gebühren für Antrag, Ausstellung und Beilagen
- Verwaltungsabgabe pro Person für Ausstellung
EU-Freizügigkeitsbestätigung
- Gebühren für Antrag, Ausstellung und Beilagen
- Verwaltungsabgabe pro Person für Ausstellung
Bestätigung gem. § 3(8) AuslBG
- Gebühren für Antrag, Ausstellung und Beilagen
- Verwaltungsabgabe pro Person für Ausstellung
Befreiungsschein gem. § 15 AuslBG
- Gebühren für Antrag, Ausstellung und Beilagen
- Verwaltungsabgabe pro Person für Ausstellung
Befreiungsschein gem. § 4c AuslBG
- Gebühren für Ausstellung und Beilagen
- Verwaltungsabgabe pro Person für Ausstellung
Wie funktioniert die Überweisung?
Sie erhalten von uns für Gebühren und Abgaben eine Rechnung mit Zahlungsinformationen.
Online-Banking: Bitte geben Sie unbedingt die Vorschreibungsnummer der Rechnung im Feld „Zahlungsreferenz“ an. Nur so ist eine schuldbefreiende Verbuchung Ihrer Einzahlung möglich.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. Januar 2021