Gebühren in der Ausländerbeschäftigung
Anträge nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz sind gebührenpflichtig. Eine Aufstellung der Gebühren befindet sich unterhalb.
Zurückziehungen sind gebührenpflichtig!
Antragsgebühren
Diese Gebühren sind immer fällig, bei Erteilungen, Ablehnung und Zurückziehungen!
- EU Entsende- oder EU Überlassungsbestätigung: 27 Euro
- Sicherungsbescheinigung: 32 Euro
- Entsendebewilligung: 26 Euro
- Beschäftigungsbewilligung: 28 Euro
- Bestätigung gemäß § 3 Abs. 8: 32 Euro
- Arbeitsgesellschafter: 13 Euro
- Au-Pair-Kräfte: 30 Euro
- Volontäre, Ferial- oder Berufspraktikanten: 27 Euro
- Schulungs- bzw. Aus- und Weiterbildungsmaßnahme: 31 Euro
- Registrierung als Stammsaisonier: 31 Euro
Erledigungsgebühren
Diese Gebühren sind nur bei positiven Entscheidungen fällig!
- Von Amts wegen ausgestellte Beschäftigungsbewilligung: 7 Euro
- Befreiungsschein: 95 Euro
- TR-Beschäftigungsbewilligung: 7 Euro
Gebührenvorschreibung
Die Gebührenvorschreibung wird der antragstellenden Person vorgeschrieben. Der angeführte Gesamtbetrag ist sofort zur Zahlung fällig. Alle Zahlungsinformationen sind auf der Gebührenvorschreibung aufgelistet.
Das Arbeitsmarktservice ist gesetzlich verpflichtet, jede nach Ablauf der gesetzten Frist bestehende offene Forderung an das zuständige Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern zu melden.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 31. Mai 2025