Rot-Weiß-Rot-Karte: Beschäftigung ausländischer Schlüsselarbeitskräfte
Wenn Sie eine ausländische Schlüsselkraft beschäftigen wollen, muss die Arbeitskraft bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland eine Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen.
Wer gilt als Schlüsselarbeitskraft?
- Besonders Hochqualifizierte
- Fachkräfte in Mangelberufen
- Sonstige Schlüsselkräfte
- Studienabsolventen und Studienabsolventinnen
- Selbständige Schlüsselkräfte
Wo muss die Arbeitskraft die Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen?
Bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland – nicht beim AMS.
Die Aufenthaltsbehörde prüft die Voraussetzungen für den Aufenthalt in Österreich.
Wo erfahren Sie mehr über die Rot-Weiß-Rot-Karte?
Unter www.migration.gv.at erfahren Sie alles Wissenswerte – Voraussetzungen, Beantragung und Verfahrensdauer.
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Dort finden Sie auch Informationen zu „Rot-Weiß-Rot-Karteplus“ und „Daueraufenthalt- EU“.
Welche Rolle spielt das AMS?
Wir prüfen die Voraussetzungen, die sich aus dem Ausländerbeschäftigungsgesetz ergeben.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 11. März 2020