Kontrollmeldungen für betroffene Personen bis inklusive Mittwoch ausgesetzt, Frist zur Geltendmachung des Arbeitslosengeldes verlängert.
Aufgrund der aktuellen und noch drohenden Witterungslage und den damit verbundenen Hochwasserschäden bzw. Verkehrssperren weist das Arbeitsmarktservice darauf hin, dass von Hochwasserschäden unmittelbar betroffene Personen vorgeschriebene Kontrollmeldetermine bis inklusive Mittwoch sanktionsfrei nicht einhalten müssen. Dies gilt auch für Mitglieder von Hilfsorganisationen, wie dem Roten Kreuz oder der Freiwilligen Feuerwehr für Hochwassereinsätze, oder für Personen denen die Anreise zum AMS aufgrund von Verkehrssperren bzw. Unpassierbarkeit verunmöglicht wurde. Für oben genannte, betroffene Personen wird außerdem die Frist zur Geltendmachung von Arbeitslosengeld/Notstandshilfe für diese Tage verlängert. Weitere Informationen finden Sie rechts in der Infobox "Neuigkeiten vom Arbeitsmarkt"" auf ams.at